Das Wichtigste in Kürze
- Der Taschengeldrechner gibt für jedes Alter von 4 bis 18 Jahren die Spanne aus der Taschengeldtabelle der Jugendämter aus, die auf Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zurückgeht: zum Beispiel 2–2,50 € pro Woche mit 8 Jahren und 26–31 € im Monat mit 14 Jahren.
- Bis 9 Jahre nennt der Rechner einen Wochenbetrag, ab 10 Jahren einen Monatsbetrag; umgerechnet wird mit 4,33 Wochen pro Monat, der Jahresbetrag ist der Monatsbetrag mal 12.
- Budgetgeld für Kleidung, Handy oder Freizeit und Fahrkarte kommt getrennt dazu, weil das Kind damit Dinge bezahlt, die sonst die Eltern übernehmen; das Jugendamt Nürnberg empfiehlt es ab etwa 14 Jahren.
- Die Werte sind ein Rahmen, kein Gesetz: Euer Budget, das Umfeld und das, was das Kind selbst bezahlen soll, rechtfertigen Abweichungen nach oben oder unten.
Ein Taschengeldrechner zeigt euch für das Alter eures Kindes, wie viel Taschengeld als Orientierung üblich ist, und rechnet den Betrag auf Woche, Monat und Jahr um. Die Werte stammen aus der Taschengeldtabelle, die Jugendämter auf Grundlage von Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) weitergeben. Wählt unten das Alter und tragt optional ein, was euer Kind selbst bezahlen soll.
So rechnet der Taschengeldrechner
Der Taschengeldrechner nimmt das Alter von 4 bis 18 Jahren und gibt die passende Spanne aus der Taschengeldtabelle aus. Er arbeitet in vier Schritten:
- Spanne nach Alter. Bis 9 Jahre steht in der Tabelle ein Betrag pro Woche, ab 10 Jahren ein Betrag pro Monat. Der Rechner zeigt den Betrag in dieser Einheit als Empfehlung, weil das auch der empfohlene Auszahlungsrhythmus ist.
- Umrechnung. Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 4,33 Wochen. Bis 9 Jahre rechnet der Rechner den Wochenbetrag mal 4,33 in einen Monatsbetrag um, ab 10 Jahren den Monatsbetrag geteilt durch 4,33 in einen Wochenbetrag. Gerundet wird auf 10 Cent.
- Budgetgeld. Was ihr in den Feldern für Kleidung, Handy sowie Freizeit und Fahrkarte eintragt, addiert der Rechner zum Monatsbetrag.
- Jahresbetrag. Der Monatsbetrag samt Budgetgeld mal 12.
Zwei Beispiele zum Nachrechnen. Ein 8-jähriges Kind bekommt laut Tabelle 2–2,50 € pro Woche. Mal 4,33 sind das 8,66–10,83 €, gerundet 8,70–10,80 € im Monat und 104,40–129,60 € im Jahr. Eine 14-Jährige bekommt 26–31 € im Monat, umgerechnet 6–7,20 € pro Woche. Tragt ihr 30 € Budgetgeld für Kleidung ein, ergibt das 56–61 € im Monat und 672–732 € im Jahr.
Taschengeld berechnen: alle Werte nach Alter
Die Tabelle enthält alle Werte, mit denen der Rechner arbeitet, dazu die Umrechnung und den Jahresbetrag ohne Budgetgeld. Die ersten drei Spalten entsprechen der Taschengeldtabelle nach Alter.
| Alter | Empfehlung | Auszahlung | Umgerechnet | Im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 4–5 Jahre | 0,50–1,00 € | pro Woche | 2,20–4,30 € im Monat | 26,40–51,60 € |
| 6 Jahre | 1,00–1,50 € | pro Woche | 4,30–6,50 € im Monat | 51,60–78,00 € |
| 7 Jahre | 1,50–2,00 € | pro Woche | 6,50–8,70 € im Monat | 78,00–104,40 € |
| 8 Jahre | 2,00–2,50 € | pro Woche | 8,70–10,80 € im Monat | 104,40–129,60 € |
| 9 Jahre | 2,50–3,00 € | pro Woche | 10,80–13,00 € im Monat | 129,60–156,00 € |
| 10 Jahre | 16,00–18,50 € | pro Monat | 3,70–4,30 € pro Woche | 192–222 € |
| 11 Jahre | 18,50–21,00 € | pro Monat | 4,30–4,80 € pro Woche | 222–252 € |
| 12 Jahre | 21,00–23,50 € | pro Monat | 4,80–5,40 € pro Woche | 252–282 € |
| 13 Jahre | 23,50–26,00 € | pro Monat | 5,40–6,00 € pro Woche | 282–312 € |
| 14 Jahre | 26,00–31,00 € | pro Monat | 6,00–7,20 € pro Woche | 312–372 € |
| 15 Jahre | 31,00–38,50 € | pro Monat | 7,20–8,90 € pro Woche | 372–462 € |
| 16 Jahre | 38,50–45,50 € | pro Monat | 8,90–10,50 € pro Woche | 462–546 € |
| 17 Jahre | 45,50–61,00 € | pro Monat | 10,50–14,10 € pro Woche | 546–732 € |
| 18 Jahre | 61,00–76,00 € | pro Monat | 14,10–17,60 € pro Woche | 732–912 € |
Was die Beträge in den einzelnen Altersstufen bedeuten, erklären die Altersbeiträge: Taschengeld in der Grundschule, Taschengeld mit 10 und 11 Jahren, Taschengeld mit 12 und 13 Jahren, Taschengeld mit 15 und 16 Jahren und Taschengeld mit 17 und 18 Jahren.
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Woher kommen die Werte im Taschengeldrechner?
Die Werte im Taschengeldrechner gehen auf Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zurück, die Jugendämter als Taschengeldtabelle veröffentlichen und gelegentlich an die Preisentwicklung anpassen. Das Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ des Jugendamts Nürnberg (Stand 2020) rundet einzelne Werte etwas anders; die Größenordnung ist dieselbe.
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) nur, dass Verträge eines Minderjährigen wirksam sind, wenn er sie mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Wie viel das ist, entscheiden die Eltern.
Hinter den Spannen steht ein einfacher Gedanke: Der Betrag soll groß genug sein, dass das Kind echte Entscheidungen trifft, und klein genug, dass Fehler nicht wehtun. Die Verbraucherzentrale bringt es auf die Formel, dass es besser ist, mit wenig Geld kleine Fehler zu machen als mit viel Geld große.
Wann ihr vom Ergebnis abweichen solltet
Das Ergebnis des Taschengeldrechners ist ein Startwert, den ihr an eure Familie anpasst. Vier Gründe rechtfertigen Abweichungen:
- Euer Budget. Taschengeld muss zum Haushaltseinkommen passen. Liegt ihr unter der Spanne, erklärt eurem Kind den Grund; das ist eine bessere Geldlektion als ein Betrag, der euch jeden Monat drückt.
- Was das Kind selbst bezahlt. Die Tabellenwerte gehen davon aus, dass ihr den Bedarf deckt: Kleidung, Schulsachen, Essen, Fahrkarte. Das Taschengeld ist für Wünsche. Soll euer Kind mehr übernehmen, braucht es mehr Geld. Was typischerweise wohin gehört, zeigt Was muss vom Taschengeld bezahlt werden?.
- Das Umfeld. Wenn alle Freunde deutlich mehr haben, hilft zuerst ein Gespräch. Kann euer Kind aber nie mit ins Kino oder zum Eis, grenzt es das aus, und dann ist eine Anpassung nach oben sinnvoll.
- Mehrere Kinder. Gleiches Alter, gleicher Betrag; ältere Geschwister bekommen mehr. Das empfinden Kinder als fair, wenn die Regel offen besprochen ist und jedes Kind weiß, dass es den höheren Betrag mit dem entsprechenden Alter auch bekommt. Warum gerecht nicht immer gleich heißt, beschreibt der Beitrag zum Geschwisterstreit.
Achtung
Rechnet Taschengeld nicht als Lohn und kürzt es nicht als Strafe. Das Jugendamt Nürnberg betont, dass Taschengeld kein Erziehungsmittel ist. Geld für Extra-Aufgaben läuft getrennt davon in einem eigenen Topf, etwa in einer App wie Pepp, die Belohnungen für Aufgaben mitzählt, während ihr das Taschengeld selbst auszahlt.
Budgetgeld berechnen: so funktioniert es
Budgetgeld ist ein fester Betrag, den Eltern zusätzlich zum Taschengeld für einen bestimmten Ausgabenposten zahlen, den das Kind dann selbst verwaltet. Das Jugendamt Nürnberg empfiehlt dieses Modell ab etwa 14 Jahren, weil Pflichtausgaben wie Kleidung oder Fahrgeld nicht aus dem Taschengeld bezahlt werden sollen. Mehr zum Übergang steht in Taschengeld für Teenager.
- Einen Posten auswählen. Startet mit einem, meist Kleidung oder Handy. Freizeit und Fahrkarte können später dazukommen.
- Jahresausgaben ermitteln. Schaut nach, was ihr im letzten Jahr für diesen Posten ausgegeben habt, zum Beispiel 480 € für Kleidung.
- Durch zwölf teilen. 480 € geteilt durch 12 sind 40 € im Monat. Diesen Betrag tragt ihr im Rechner beim Posten ein.
- Regeln festlegen. Was genau gehört dazu (auch Schuhe, auch die Winterjacke?), was passiert, wenn das Geld vor Monatsende weg ist, und was mit Resten passiert.
- Nach drei Monaten nachjustieren. Reicht der Betrag nicht oder bleibt regelmäßig viel übrig, passt ihn gemeinsam an.
Beispiel
Sara ist 15. Der Rechner zeigt für ihr Alter 31–38,50 € Taschengeld im Monat. Ihre Eltern tragen 40 € Budgetgeld für Kleidung und 15 € für den Handytarif ein, zusammen 55 €. Ergebnis: 86–93,50 € im Monat, 1.032–1.122 € im Jahr. Sie einigen sich auf 35 € Taschengeld plus 55 € Budgetgeld, also 90 € im Monat.
Fazit
Ein Taschengeldrechner nimmt euch das Nachschlagen und Umrechnen ab: Alter wählen, Spanne ablesen, bei Bedarf Budgetgeld für Kleidung, Handy oder Fahrkarte dazurechnen, fertig ist der Monats- und Jahresbetrag. Die Entscheidung bleibt bei euch. Die Werte der Jugendämter sind ein Rahmen, den ihr an euer Budget, das Umfeld und das anpasst, was euer Kind selbst bezahlen soll. Wichtiger als der genaue Betrag ist, dass das Taschengeld pünktlich und ohne Bedingungen kommt. Wann ihr überhaupt damit anfangt, beantwortet Ab wann Taschengeld?.
Häufige Fragen
Wie berechne ich das Taschengeld für mein Kind?
Nehmt die Spanne für das Alter aus der Taschengeldtabelle als Ausgangspunkt und legt dann fest, was das Kind davon bezahlen soll. Für Kinder bis 9 Jahre gilt ein Wochenbetrag, ab 10 Jahren ein Monatsbetrag. Soll das Kind zusätzlich Kleidung, Handy oder Fahrkarte selbst zahlen, rechnet ihr diese Posten als Budgetgeld obendrauf.
Wie rechne ich Wochen-Taschengeld in Monats-Taschengeld um?
Wochenbetrag mal 4,33. Ein Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt das 4,33 Wochen pro Monat. 2,50 € pro Woche entsprechen also rund 10,80 € im Monat, nicht 10 €.
Wie viel Taschengeld bekommt ein Kind im Jahr?
Mit 8 Jahren sind es nach der Tabelle rund 104 bis 130 € im Jahr, mit 14 Jahren 312 bis 372 €, mit 16 Jahren 462 bis 546 €. Der Rechner nimmt dafür den Monatsbetrag mal 12. Budgetgeld kommt gegebenenfalls dazu.
Was ist Budgetgeld?
Budgetgeld ist Geld, das Eltern zusätzlich zum Taschengeld für einen festen Ausgabenposten zahlen, etwa Kleidung oder Handykosten. Das Kind verwaltet den Posten dann selbst. Ihr rechnet aus, was ihr im Jahr dafür ausgebt, und teilt durch zwölf.
Müssen Geschwister gleich viel Taschengeld bekommen?
Nein, gleich alt heißt gleicher Betrag, aber ältere Kinder bekommen mehr. Das ist fair, solange die Regel für alle gleich gilt und offen besprochen wird. Wer jünger ist, bekommt den höheren Betrag, wenn er das Alter erreicht.
Ist der Taschengeldrechner verbindlich?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen, und keine vorgeschriebene Höhe. Der Rechner zeigt Orientierungswerte, die Jugendämter auf Grundlage von DJI-Empfehlungen weitergeben.
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Quellen
- Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit Orientierungswerten je Alter und Budgetgeld ab 14 (PDF)
- Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
- Verbraucherzentrale – Umgang mit dem Taschengeld (Unterrichtsbaustein)
Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.



