Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundregel: Bedarf zahlen die Eltern, Wünsche zahlt das Kind. Schulsachen, Kleidung, Fahrgeld und Essen sind Elternsache – Süßes, Sammelkarten, Kino und Extras kommen vom Taschengeld.
- Was das Kind selbst zahlt, wächst mit dem Alter: mit 4–7 nur Kleinigkeiten, mit 11–13 Kino, Snacks und Geschenke für Freunde, mit 14–17 auch Teile von Kleidung und Handy.
- Ab 14 Jahren empfiehlt das Jugendamt Nürnberg ein Budgetgeld: Ausgaben wie Kleidung oder Handykosten werden auf den Monat umgerechnet und zusätzlich zum Taschengeld gezahlt.
- Schulsachen, Grundausstattung und Strafen gehören nie aufs Taschengeld – sonst verliert es seinen Sinn als Geld zur freien Verfügung.
„Das kannst du dir von deinem Taschengeld kaufen“ – ein Satz, der in fast jeder Familie fällt, und der fast überall Streit auslöst, weil niemand vorher gesagt hat, was eigentlich dazugehört. Was muss vom Taschengeld bezahlt werden und was nicht? Die Antwort ist einfacher, als die Diskussionen vermuten lassen. Es gibt ein Prinzip, eine Liste nach Alter und ein paar Grauzonen, die ihr einmal klärt. Danach fällt der Satz seltener, und wenn, dann ohne Streit.
Das Prinzip: Taschengeld ist für Wünsche, nicht für Bedarf
Die Grundregel ist kurz: Bedarf zahlen die Eltern, Wünsche zahlt das Kind. Alles, was ein Kind zum Leben, zur Schule und zum Mitmachen braucht, ist eure Aufgabe – Essen, Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte, Sportverein. Alles, was das Kind darüber hinaus möchte, ist seine Sache – Süßigkeiten, Sammelkarten, das dritte Stofftier, der Kinobesuch mit Freunden.
Das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern der Sinn des Taschengelds. Das Jugendamt Nürnberg formuliert es in seinem Faltblatt so: Taschengeld soll nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen, Kleidung oder Fahrgeld verwendet werden müssen, „sonst verliert es seinen ursprünglichen Sinn“. Der Sinn ist, dass das Kind mit Geld zur freien Verfügung Entscheidungen übt. Wer davon das Busticket bezahlen muss, entscheidet nichts mehr – er verwaltet nur Mangel.
Die Grenze zwischen Bedarf und Wunsch verschiebt sich mit dem Alter. Ein Fünfjähriger hat keinen Bedarf, den er selbst decken müsste. Eine Fünfzehnjährige hat sehr wohl Wünsche, die ihr Bedarf sind – die Jeans, die alle tragen, das Handy, ohne das die Klassengruppe nicht erreichbar ist. Deshalb braucht es eine Liste nach Alter, und deshalb steigt das Taschengeld, wenn die Liste länger wird.
Was muss vom Taschengeld bezahlt werden? Die Liste nach Alter
Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Ausgaben nach Altersgruppen. Die Spalte „verhandelbar“ meint: Hier gibt es keine richtige Antwort, aber ihr solltet eine treffen und aussprechen. Die Beträge, die zu den jeweiligen Altersstufen passen, findest du in der Taschengeldtabelle.
| Alter | Das Kind zahlt vom Taschengeld | Die Eltern zahlen | Verhandelbar |
|---|---|---|---|
| 4–7 Jahre | Süßes, Kaugummi, Sticker, ein Eis unterwegs, kleine Spielsachen aus dem Automaten | alles andere: Essen, Kleidung, Spielzeug zum Geburtstag, Ausflüge, Kindergarten- und Schulbedarf | ob das Kind bei einem größeren Wunsch etwas dazulegt (freiwillig, nie als Pflicht) |
| 8–10 Jahre | zusätzlich: Sammelkarten, Zeitschriften, kleine Spielsachen, Snacks am Kiosk, Extras im Freibad | Schulsachen, Kleidung, Sportverein, Klassenfahrt, Fahrgeld, Geschenke für Kindergeburtstage | Eis beim Familienausflug, Extra-Guthaben für Spiele, Mitbringsel aus dem Urlaub |
| 11–13 Jahre | zusätzlich: Kino mit Freunden, Fast Food unterwegs, kleine Geschenke für Freunde, App- und Spielekäufe, Kosmetik-Extras | Handyvertrag, Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte, Verein, Familienunternehmungen | Zuzahlung bei Markenkleidung, zweites Paar Sneaker, Konzertkarte, Streaming-Abo |
| 14–17 Jahre | zusätzlich: Ausgehen, Essen mit Freunden, Geschenke, Streaming, Handy-Extras, Kosmetik, Hobby-Extras | Grundausstattung Kleidung, Schule, Essen zu Hause, Versicherungen, Grundvertrag Handy | Kleidung über Budgetgeld, Handykosten über Budgetgeld, Führerschein-Zuschuss, Reisen mit Freunden |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Spalte „Eltern zahlen“ wird nicht kürzer, sie ändert nur den Charakter – von „alles“ zu „Grundausstattung“. Zweitens: Die Spalte „verhandelbar“ wird mit dem Alter länger. Das ist gewollt. Je älter das Kind, desto mehr Absprachen braucht es, und desto mehr davon sollte das Kind mitgestalten.
Grauzonen, die ihr einmal klären solltet
Die meisten Konflikte entstehen nicht bei Süßigkeiten oder Schulbüchern, sondern in der Mitte. Hier sind die fünf häufigsten Grauzonen – und eine Empfehlung, wie ihr sie auflöst.
Kino mit Freunden. Ab 11 Jahren vom Taschengeld. Bis dahin ist ein Kinobesuch ein Ausflug, den ihr bezahlt; ab dem Übergang in die weiterführende Schule ist er Freizeit, die das Kind selbst gestaltet. Wenn der Betrag dafür nicht reicht, ist das ein Grund, das Taschengeld anzupassen – nicht, den Kinobesuch zu bezahlen.
Geschenke für Freunde. Bis 10 Jahren Elternsache; ab 11 ein kleines Geschenk vom Taschengeld, größere Geschenke weiterhin von euch. Ein Kind, das 5 € seines Taschengelds für die beste Freundin ausgibt, lernt etwas, das kein Gespräch vermittelt.
Snacks. Der Pausensnack, den ihr einpackt, ist Bedarf. Der zweite Snack am Kiosk, weil der erste zu langweilig war, ist Wunsch. Diese Trennung sollten Kinder ab der Grundschule kennen – sie ist die einfachste Übung in „brauchen oder wollen“.
Handy. Den Vertrag schließt ihr ab, also zahlt ihr ihn – ohne eure Zustimmung geht das nicht, wie der Taschengeldparagraph zeigt. Alles, was oben drauf kommt, zahlt das Kind: In-App-Käufe, Zusatzvolumen, Hüllen mit Glitzer. Ab 14 könnt ihr die Handykosten ins Budgetgeld nehmen.
Kleidung. Die Grundausstattung – Jacke, Schuhe, Hosen, die passen – ist Bedarf. Die zweite Jacke, weil die erste die falsche Marke hat, ist Wunsch. Ab etwa 13 lässt sich das mit einer Zuzahlung regeln: Ihr zahlt den Preis einer normalen Jeans, das Kind legt die Differenz zur Wunschjeans drauf. Ab 14 löst das Budgetgeld die Frage grundsätzlich.
Beispiel
Familie Berger hat mit Lukas (13) eine Kleidergeld-Regel vereinbart – ein Jahr früher als die Nürnberger Empfehlung. Die Eltern haben ausgerechnet, was sie im letzten Jahr für seine Kleidung ausgegeben haben: rund 480 €, also 40 € im Monat. Seit Januar bekommt Lukas diese 40 € zusätzlich zu seinen 25 € Taschengeld – getrennt, auf ein eigenes Konto. Er kauft seine Kleidung selbst, die Eltern reden mit, wenn er fragt. Im ersten Monat gab er fast alles für ein Paar Sneaker aus und lief den Winter in der alten Jacke weiter. Im zweiten Halbjahr hatte er 90 € auf dem Konto gespart. Für die Eltern ist der Streit um Markenkleidung seitdem beendet.
Pepp
Aufgaben, Taschengeld und Medienzeit an einem Ort
Pepp macht aus Aufgaben Quests. Dein Kind sammelt, du behältst den Überblick – ohne Bankkonto, ohne Karte.
Wenn das Kind mehr zahlen soll, muss das Taschengeld steigen
Ein Fehler, der oft passiert: Die Liste dessen, was das Kind selbst bezahlt, wird länger – Kino, Geschenke, Snacks, Handy-Extras –, aber das Taschengeld bleibt, wo es mit 10 Jahren war. Dann reicht es für nichts mehr, das Kind bittet ständig um Nachschlag, und ihr habt das Gefühl, es könne nicht mit Geld umgehen. Dabei stimmt nur die Rechnung nicht.
Die Regel lautet: Jede Aufgabe, die auf das Taschengeld übergeht, bringt ihren Betrag mit. Wenn das Kind ab jetzt Geschenke für Freunde selbst zahlt, schätzt ihr, was das im Jahr kostet, und schlagt es aufs Taschengeld. Wenn es den Kinobesuch übernimmt, ebenso. Das kann das Taschengeld über die Empfehlungen der Tabelle heben – und das ist richtig, denn die Tabelle setzt voraus, dass Eltern den Bedarf decken.
Ab 14 Jahren wird daraus ein eigenes Modell: das Budgetgeld. Das Jugendamt Nürnberg empfiehlt, mit Jugendlichen ab 14 die Auszahlung eines Budgetgeldes zu vereinbaren – etwa für Kleidung, Schulsachen, Handykosten oder Essen außer Haus. Der Rechenweg ist einfach: den jährlichen Bedarf schätzen, durch zwölf teilen, monatlich zusätzlich zum Taschengeld auszahlen. Das Kind verwaltet den Posten dann eigenverantwortlich. Was das für den Familienalltag bedeutet, beschreibt der Beitrag zum Taschengeld für Teenager.
Ein Sonderfall sind Extra-Wünsche, die nicht regelmäßig anfallen: die Konsole, das teure Skateboard, das Festivalticket. Hier ist die Versuchung groß, das Taschengeld „ein bisschen“ zu erhöhen. Besser ist ein zweiter Weg, der das Taschengeld unangetastet lässt: zusätzliche Aufgaben, die das Kind übernimmt und für die es eine vereinbarte Belohnung bekommt. In Pepp legen Familien solche Aufgaben als Quests an – Garage ausräumen, Fahrräder putzen, zwei Wochen Hund ausführen –, und das Extra fließt in einen eigenen Pott, aus dem das Kind auf seinen Wunsch spart. Das Taschengeld bleibt, was es ist: fester Betrag, freie Verfügung, keine Bedingung. Der große Wunsch dagegen wird erarbeitet, und das Kind sieht, wie weit es schon ist.
Was Eltern nie vom Taschengeld verlangen sollten
Einige Dinge gehören nicht aufs Taschengeld – nicht, weil es sich nicht rechnen würde, sondern weil sie den Zweck des Taschengelds zerstören.
- Schulsachen und Schulbedarf. Hefte, Bücher, Stifte, Arbeitsmaterial, Klassenfahrt. Das Jugendamt Nürnberg nennt das „Zweckentfremden des Taschengeldes“ ausdrücklich unter den Dingen, die den Lerneffekt verhindern. Wer das Taschengeld für Pflichten braucht, kann damit nichts mehr lernen.
- Grundausstattung. Kleidung, die passt, Schuhe, die nicht drücken, ein warmer Mantel. Das ist Fürsorge, keine Verhandlungsmasse – auch nicht bei Jugendlichen, die „doch genug bekommen“.
- Essen zu Hause und in der Schule. Das Pausenbrot, das Mittagessen in der Mensa, das Abendessen. Wer Hunger hat, soll nicht rechnen müssen.
- Fahrgeld. Das Ticket für den Schulweg, die Fahrt zum Training. Das Faltblatt des Nürnberger Jugendamts nennt Fahrgeld in einem Atemzug mit Schulsachen und Kleidung.
- Strafen und Wiedergutmachung. Taschengeld kürzen, weil das Zeugnis schlecht war oder die Vase kaputt ist, macht aus Geld zur freien Verfügung ein Druckmittel. Bei mutwilligem Schaden ist eine Beteiligung in Ordnung – das Jugendamt empfiehlt, lieber „abzustottern“, also einen vereinbarten Teil über mehrere Wochen, statt das Taschengeld zu streichen. Wie ihr Konsequenzen sinnvoll regelt, ohne das Taschengeld anzufassen, zeigen die Taschengeld-Regeln.
- Geldgeschenke verrechnen. Wenn Oma 20 € schenkt, fällt das Taschengeld nicht aus. Das Jugendamt Nürnberg nennt das Verrechnen mit Geldgeschenken als einen der typischen Fehler.
So trefft ihr die Absprache
Eine Liste hilft nur, wenn alle sie kennen. Die Absprache muss nicht lang sein, aber sie sollte ausgesprochen und – bei älteren Kindern – aufgeschrieben werden.
- Alter und Liste abgleichen. Nehmt die Zeile aus der Tabelle oben, die zu eurem Kind passt, und geht die Spalte „Kind zahlt“ durch. Streicht, was bei euch anders ist, ergänzt, was fehlt.
- Grauzonen entscheiden. Kino, Geschenke, Snacks, Handy, Kleidung: Für jede Grauzone eine Antwort, die ab jetzt gilt. Lieber eine unperfekte klare Regel als fünf Ausnahmen.
- Betrag anpassen. Rechnet aus, was die Posten in der Spalte „Kind zahlt“ etwa im Monat kosten. Wenn das Taschengeld dafür nicht reicht, erhöht es – oder streicht Posten von der Liste. Beides ist besser als ein Kind, das dauernd zu wenig hat.
- Mit dem Kind besprechen, nicht verkünden. Ab etwa 10 Jahren kann das Kind mitreden: „Möchtest du Geschenke für Freunde selbst kaufen? Dann bekommst du 3 € mehr im Monat.“ Was mitentschieden wurde, wird eingehalten.
- Aufschreiben und einmal im Jahr prüfen. Ein Zettel am Kühlschrank oder eine Notiz in der App reicht. Zum Geburtstag wandert die nächste Zeile der Tabelle in die Absprache – und der Betrag steigt planbar mit.
Fazit
Was muss vom Taschengeld bezahlt werden? Wünsche – nicht Bedarf. Süßes, Sammelkarten, Kino mit Freunden, Geschenke, Extras fürs Handy: das zahlt das Kind, gestaffelt nach Alter. Essen, Kleidung, Schulsachen, Fahrgeld und Grundausstattung zahlt ihr, in jedem Alter. Wächst die Liste des Kindes, wächst das Taschengeld mit; ab 14 übernimmt ein Budgetgeld ganze Posten wie Kleidung oder Handy. Und drei Dinge bleiben immer tabu: Schulsachen, Grundbedarf und Strafen. Wer diese Linie einmal klar zieht und ausspricht, hat den häufigsten Taschengeldstreit hinter sich.
Häufige Fragen
Muss mein Kind Schulsachen selbst zahlen?
Nein. Hefte, Stifte, Bücher, Sportzeug und der Taschenrechner sind Bedarf, den ihr als Eltern deckt. Das Jugendamt Nürnberg nennt das Bezahlen von Schulsachen vom Taschengeld ausdrücklich als Zweckentfremdung. Ausnahme: ein Budgetgeld ab 14, das ihr für Schulmaterial bewusst dazugebt.
Wer zahlt den Handyvertrag?
Den Grundvertrag zahlt ihr, solange ihr ihn abgeschlossen habt – ohne eure Zustimmung geht das nicht. Extras wie In-App-Käufe, mehr Datenvolumen oder ein Musik-Abo zahlt das Kind vom Taschengeld. Ab 14 könnt ihr die Handykosten als festen Betrag ins Budgetgeld nehmen, dann verwaltet das Kind sie selbst.
Geschenke für Freunde – Kind oder Eltern?
Bis etwa 10 Jahren zahlt ihr das Geschenk für den Kindergeburtstag, das Kind darf etwas dazulegen. Ab 11 ist ein kleines Geschenk vom Taschengeld eine gute Übung – 5 bis 10 € sind bei 20 € Taschengeld im Monat spürbar, aber machbar. Größere Geschenke bleiben Elternsache.
Darf ich Bußgelder vom Taschengeld abziehen?
Du darfst, aber es schadet mehr, als es nützt: Das Jugendamt Nürnberg rät ausdrücklich davon ab, Taschengeld als Strafe zu kürzen. Wenn dein Kind mutwillig etwas kaputt gemacht hat, ist eine Beteiligung sinnvoll – als vereinbarte Rate über mehrere Wochen, nicht als Streichung des Taschengelds.
Was ist Budgetgeld?
Ein fester Betrag, den Jugendliche ab 14 zusätzlich zum Taschengeld bekommen, um bestimmte Bedarfsposten selbst zu verwalten – etwa Kleidung, Handykosten oder Essen außer Haus. Ihr rechnet aus, was ihr dafür im Jahr ausgebt, teilt durch zwölf und zahlt es monatlich. Das Kind entscheidet dann, ob es zwei Markenjeans oder vier günstige kauft.
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Quellen



