Taschengeld

Taschengeld mit 12 und 13 Jahren: Beträge und Schulwechsel

Taschengeld mit 12 Jahren: 21–23,50 € im Monat, mit 13 Jahren 23,50–26 €. Was Kinder jetzt selbst zahlen – Kino, Geschenke, Gaming – und was bei euch bleibt.

Florian Kelm10 Min. Lesezeit1.978 Wörter

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts empfiehlt mit 12 Jahren 21–23,50 € und mit 13 Jahren 23,50–26 € pro Monat – vorausgesetzt, ihr deckt weiterhin den Bedarf wie Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte und Handyvertrag.
  • Neu vom Taschengeld kommen in diesem Alter typischerweise Kino mit Freunden, Snacks unterwegs, kleine Geschenke für Freunde sowie App- und Spielekäufe.
  • Das erste eigene Smartphone empfiehlt die Leitlinie der Kinder- und Jugendärzte frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren. Den Vertrag schließt ihr ab und zahlt ihn; Extras wie In-App-Käufe zahlt das Kind. Abos und Käufe über euer Konto deckt der Taschengeldparagraph nicht.
  • Bei Markenwünschen hilft die Zuzahlung: Ihr zahlt, was ihr für das normale Teil ausgeben würdet, das Kind legt die Differenz drauf. Taschengeld bleibt bedingungslos, Extra-Geld gibt es nur für echte Zusatzaufgaben.

Kino mit Freunden, der Bäcker an der Bushaltestelle, das erste Smartphone: Mit 12 und 13 muss das Taschengeld deutlich mehr leisten als in der Grundschule. Die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI) nennt dafür 21 bis 23,50 € pro Monat mit 12 Jahren und 23,50 bis 26 € mit 13 Jahren – ein kleiner Schritt im Betrag, aber die weiterführende Schule bringt längere Tage, einen eigenen Schulweg und die ersten Markenwünsche. Dieser Ratgeber zeigt euch, was Taschengeld mit 12 Jahren und mit 13 abdecken soll, was weiterhin bei euch bleibt, wie ihr mit In-App-Käufen und Gruppendruck umgeht – und wie ihr das Taschengeld-Gespräch zum Schulwechsel führt.

Wie viel Taschengeld mit 12 Jahren und mit 13?

Als Orientierung gelten die Empfehlungen des DJI, die Jugendämter als Taschengeldtabelle weitergeben. Die vollständige Übersicht von 4 bis 18 Jahren steht in der Taschengeldtabelle; hier der Ausschnitt rund um 12 und 13, mit dem Jahr davor und danach zum Vergleich.

Alter Empfehlung pro Monat Was typischerweise vom Taschengeld kommt
11 Jahre 18,50–21 € Snacks, Zeitschriften, kleine Geschenke für Freunde
12 Jahre 21–23,50 € zusätzlich: Kino mit Freunden, Fast Food unterwegs, App- und Spielekäufe
13 Jahre 23,50–26 € zusätzlich: Zuzahlungen bei Markenwünschen, Kosmetik-Extras, Spielguthaben
14 Jahre 26–31 € zusätzlich: Ausgehen, Handy-Extras; ab jetzt optional Budgetgeld

Das Jugendamt Nürnberg nennt in seinem Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ statt einer Spanne je Alter einen Einzelwert: 22 € mit 12 und 25 € mit 13 Jahren, beide monatlich ausgezahlt. Beide Werte liegen mitten in der DJI-Spanne. Wenn ihr eine einzelne Zahl sucht, mit der ihr in das Gespräch geht, sind das gute Startpunkte.

Wichtig ist die Annahme hinter den Beträgen: Sie gehen davon aus, dass ihr den Bedarf deckt – Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte, Mittagessen in der Mensa, Vereinsbeitrag und den Handyvertrag. Das Faltblatt ist da deutlich: Taschengeld soll nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen, Kleidung oder Fahrgeld verwendet werden müssen, „sonst verliert es seinen ursprünglichen Sinn“. Wer davon mehr selbst bezahlen soll, braucht mehr Geld – das ist dann aber das Thema ab 14.

Was sich mit der weiterführenden Schule ändert

In den meisten Bundesländern wechseln Kinder nach der 4. Klasse, mit etwa 10 Jahren; mit 12 und 13 sind sie also mitten in den ersten Jahren an der neuen Schule. In Berlin und Brandenburg dauert die Grundschule sechs Jahre, dort fällt der Wechsel genau in dieses Alter. So oder so ändert sich der Alltag spürbar:

  • Längere Tage. Nachmittagsunterricht, AGs, eine Freistunde in der Stadt. Wo es früher das Pausenbrot gab, steht jetzt der Bäcker neben der Bushaltestelle.
  • Eigene Wege. Das Kind fährt allein Bus, trifft Freunde nach der Schule, geht ohne euch ins Kino. Geld wird unterwegs ausgegeben, nicht mehr nur am Kiosk um die Ecke.
  • Neue Freunde, neue Vergleiche. In der neuen Klasse treffen Kinder aus verschiedenen Vierteln und Familien aufeinander. Was „alle“ haben, verändert sich – und damit auch, was als normal gilt.

Für das Taschengeld heißt das vor allem: Die Grenze zwischen Bedarf und Wunsch muss neu gezogen werden. Das Mittagessen in der Mensa ist Bedarf und bleibt eure Sache. Der Schokoriegel vom Bäcker auf dem Heimweg ist Wunsch. Wer das nicht ausspricht, hat nach drei Wochen den ersten Streit darüber, warum das Taschengeld schon am Zehnten weg ist. Wie es davor aussah, als der Wechsel auf monatlich anstand, beschreibt Taschengeld mit 10 und 11 Jahren.

Was euer Kind mit 12 und 13 selbst bezahlt

Die Grundregel bleibt: Bedarf zahlen die Eltern, Wünsche zahlt das Kind. Neu ist, dass die Wünsche teurer und sozialer werden. Ein Kinobesuch mit Freunden, das Geschenk zum Geburtstag der Freundin, ein Skin im Lieblingsspiel – das alles hat mit Dazugehören zu tun. Das Nürnberger Faltblatt nennt genau das als einen Grund für Taschengeld: Kinder sollen im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht ausgegrenzt werden.

Kind zahlt vom Taschengeld Ihr zahlt weiter Verhandelbar
Kino mit Freunden, Snacks und Getränke unterwegs, Fast Food Kleidung (Grundausstattung), Schulsachen, Mensa, Fahrkarte Zuzahlung bei Markenkleidung
kleine Geschenke für Freunde Vereinsbeitrag, Klassenfahrt, Familienausflüge Konzertkarte, teureres Hobby-Zubehör
App- und Spielekäufe, Guthabenkarten Smartphone (Grundgerät) und Handyvertrag Streaming-Abo, teureres Smartphone-Modell

Bei den Geschenken lohnt eine feste Absprache: Ein kleines Geschenk für Freunde vom Taschengeld – 5 bis 10 € – ist bei gut 20 € im Monat spürbar, aber machbar und eine gute Übung. Größere Geschenke, etwa für Familienfeste, bleiben bei euch. Die vollständige Liste nach Alter, inklusive Grauzonen, findet ihr in Was muss vom Taschengeld bezahlt werden?.

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Das erste eigene Smartphone

Für viele Familien ist 12 das Smartphone-Alter. Die Leitlinie der Kinder- und Jugendärzte (DGKJ) empfiehlt ein eigenes Smartphone frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren – und dann mit eingeschränktem Internetzugang. Für die Bildschirmzeit nennt sie für 12- bis 16-Jährige höchstens 1 bis 2 Stunden am Tag in der Freizeit. Die Werte für alle Altersstufen stehen in der Medienzeit-Tabelle.

Fürs Taschengeld gilt eine klare Aufteilung. Gerät und Vertrag sind eure Sache: Ein Laufzeitvertrag bindet über Monate, und ohne eure Zustimmung kann euer Kind ihn nicht wirksam abschließen. Welche Tarife, Prepaid-Lösungen und Kostendeckel sich für den Einstieg eignen, vergleicht Handyvertrag für Kinder. Extras sind Sache des Kindes: Zusatzvolumen, In-App-Käufe, Spielguthaben. Und wenn es unbedingt das teurere Modell will, das ihr nicht kaufen würdet, kann es die Differenz zuzahlen – das Nürnberger Faltblatt nennt Zuzahlungen bei Sonderwünschen wie dem neuesten Smartphone ausdrücklich als Zweck des Taschengelds.

Bevor das Gerät übergeben wird, lohnt sich eine schriftliche Absprache: Wann und wo das Handy genutzt wird, was nachts passiert, welche Apps erlaubt sind und wer Käufe freigibt. Wie so eine Vereinbarung aussieht und wie ihr sie gemeinsam aufsetzt, zeigt Mediennutzungsvertrag.

In-App-Käufe und der Taschengeldparagraph

Rechtlich sind 12- und 13-Jährige beschränkt geschäftsfähig. Nach § 110 BGB, dem sogenannten Taschengeldparagraphen, sind ihre Käufe trotzdem wirksam, wenn sie sie mit Geld bezahlen, das ihr ihnen zur freien Verfügung überlassen habt – und zwar vollständig und sofort. Die Guthabenkarte, die euer Kind an der Supermarktkasse bar vom Taschengeld kauft, gehört also ihm. Was der Paragraph im Detail regelt, erklärt Der Taschengeldparagraph im Alltag.

Achtung

In-App-Käufe sind die Stelle, an der der Taschengeldparagraph am wenigsten hilft. Läuft die Zahlung über euer Konto im App-Store mit eurer hinterlegten Karte, hat euer Kind kein eigenes Geld eingesetzt – aus Sicht des Anbieters habt ihr gekauft. Abos fallen in der Regel ohnehin nicht unter § 110 BGB, weil sie für die Zukunft verpflichten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Eltern solche Käufe vorher erlauben oder nachträglich genehmigen müssen; ohne Genehmigung könnt ihr widersprechen, müsst das aber gegenüber dem Anbieter durchsetzen. Einfacher ist Vorbeugen: ein eigenes Kinder-Konto in der Familienfreigabe, bei dem jeder Kauf eure Bestätigung braucht, und Spielguthaben nur per Guthabenkarte vom Taschengeld.

So entscheidet euer Kind selbst, ob ihm der Skin 10 € wert ist – und merkt, dass dann fürs Kino am Freitag weniger übrig bleibt.

Markenkleidung und Gruppendruck

Mit 12 und 13 werden Marken wichtig. Die Sneaker, die Jacke, die Hose mit dem richtigen Logo – oft geht es weniger um das Teil als darum, nicht aufzufallen. Ihr müsst das weder mitmachen noch verbieten. Ein bewährter Mittelweg ist die Zuzahlung: Ihr zahlt den Betrag, den ihr für ein normales Teil ausgeben würdet, und euer Kind legt die Differenz vom Taschengeld drauf. Das Nürnberger Jugendamt nennt Zuzahlungen bei Sonderwünschen, ausdrücklich auch bei Bekleidung als „Frage des Markenbewusstseins“, als Zweck des Taschengelds.

Beispiel

Mia ist 12 und bekommt 22 € Taschengeld im Monat. Sie wünscht sich Sneaker für 89,99 €. Ihre Eltern hätten ohnehin neue Schuhe gekauft und geben 60 € dazu. Es fehlen 29,99 €. Mia legt drei Monate lang jeweils 10 € zurück und hat danach 30 € – den Rest des Taschengelds, 12 € pro Monat, gibt sie weiter für Kino und Snacks aus. Nach drei Monaten kauft sie die Schuhe selbst.

Wenn das Argument „Alle anderen bekommen mehr“ kommt: Fragt zurück, was die anderen davon bezahlen. Das Faltblatt nennt die in Freundeskreis und Schule üblichen Beträge als eine Möglichkeit zur Orientierung – betont aber, dass sich das Taschengeld an den finanziellen Möglichkeiten der Familie ausrichten soll. Wenn euer Budget engere Grenzen setzt, ist ein offenes Gespräch darüber mehr wert als jede Erhöhung.

Extra-Geld für Extras – nicht fürs Zimmeraufräumen

Mit größeren Wünschen wächst die Versuchung, das Taschengeld an Gegenleistungen zu koppeln. Die Linie, die sich bewährt, ist einfach: Das Taschengeld kommt bedingungslos, egal wie das Zeugnis aussieht. Grundpflichten bleiben unbezahlt – Zimmer, Tisch decken, die eigene Wäsche wegräumen gehören zum Familienleben. Echte Extras dürfen belohnt werden: das Auto saugen, im Garten helfen, den Keller entrümpeln. Wer mit 12 für eine Konsole spart, kann so schneller ans Ziel kommen, ohne dass das Taschengeld zur Verhandlungsmasse wird. Wo die Grenze zwischen Pflicht und Extra liegt, diskutiert Taschengeld für Hausarbeit.

Damit beide Töpfe sichtbar getrennt bleiben, nutzen manche Familien eine App wie Pepp. Ihr legt Extra-Aufgaben als Quests mit einer Belohnung an, in Euro oder in Medienzeit; das Kind meldet sie erledigt, ihr gebt sie frei, und der Betrag landet im Pott. Das monatliche Taschengeld könnt ihr als wiederkehrende Gutschrift einstellen, dann wird es automatisch gutgeschrieben – unabhängig von Quests. Der Pott ist dabei nur ein Zähler: Echtes Geld bewegt die App nicht, ausgezahlt wird von euch, bar oder aufs Konto.

Kommt das erste Smartphone dazu, lässt sich in Pepp auch die Medienzeit mit einem Wochenziel und einer Tagesobergrenze festlegen. Für ein Kind, das bisher den Kind-Modus auf eurem Gerät genutzt hat, ändert sich wenig – es nutzt dieselbe Ansicht dann auf dem eigenen Handy.

Taschengeld mit 13 Jahren: Vorbereitung aufs Budgetgeld

Mit 13 beginnt der Übergang ins Teenageralter, und das Taschengeld-Modell verändert sich bald. Ab 14 empfiehlt das Jugendamt Nürnberg ein Budgetgeld: Ihr rechnet aus, was ihr im Jahr für einen Posten wie Kleidung oder Handykosten ausgebt, teilt durch zwölf und zahlt den Betrag zusätzlich zum Taschengeld. Euer Kind verwaltet ihn dann selbst.

Das Jahr mit 13 ist die beste Zeit, das vorzubereiten. Schreibt ein Jahr lang mit, was ihr für Kleidung, Handy und Freizeit eures Kindes tatsächlich ausgebt – dann habt ihr zum 14. Geburtstag eine ehrliche Zahl statt einer Schätzung. Und sprecht schon jetzt darüber, welche Posten zuerst übergehen sollen. Wie das Modell ab 14 funktioniert, steht in Taschengeld für Teenager; was mit 15 und 16 dazukommt, in Taschengeld mit 15 und 16 Jahren.

Das Taschengeld-Gespräch zum Schulwechsel

Der Wechsel auf die neue Schule – oder der Start ins neue Schuljahr – ist ein guter Anlass, das Taschengeld einmal grundsätzlich neu aufzusetzen: als verabredetes Gespräch, nicht nebenbei beim Abendessen. Mit 12 und 13 gehören drei Punkte auf den Tisch, die es in der Grundschule noch nicht gab. Erstens die neuen Alltagsposten: Mensa und Fahrkarte bleiben bei euch, der Snack vom Bäcker und das Kino kommen vom Taschengeld – sprecht jeden Posten einzeln an. Zweitens das Smartphone: Wer zahlt den Vertrag, wer die Extras, wer gibt Käufe frei? Das gehört gleich in den Mediennutzungsvertrag, nicht in ein zweites Gespräch drei Monate später. Drittens der Termin: Betrag und Auszahlungstag aufschreiben und verabreden, beim nächsten Geburtstag neu zu sprechen.

Wie ihr das Gespräch ab 13 jedes Jahr führt – mit Ausgabenliste, Tabelle als Rahmen und der Frage, welche Posten aufs Kind übergehen –, beschreibt Taschengeld für Teenager Schritt für Schritt.

Fazit

Taschengeld mit 12 Jahren: 21 bis 23,50 € pro Monat, mit 13 Jahren 23,50 bis 26 €, sagt die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts. Das reicht für Kino mit Freunden, Snacks unterwegs, kleine Geschenke und das eine oder andere Spielguthaben – nicht für Kleidung, Schulsachen oder den Handyvertrag, die bleiben bei euch. Entscheidend sind in diesem Alter klare Absprachen: was das Kind selbst bezahlt, wie In-App-Käufe laufen, wie ihr mit Markenwünschen umgeht und dass Extra-Geld nur für echte Extras fließt. Mit diesem Rahmen ist euer Kind mit 14 bereit für den nächsten Schritt: ein eigenes Budget.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld mit 12 Jahren?

Die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts nennt mit 12 Jahren 21 bis 23,50 € pro Monat; das Jugendamt Nürnberg gibt als Orientierungswert 22 € an. Ausgezahlt wird monatlich, am besten immer am selben Tag. Die Beträge setzen voraus, dass ihr Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte und Handyvertrag weiter bezahlt.

Wie viel Taschengeld mit 13 Jahren?

Mit 13 Jahren empfiehlt die DJI-Tabelle 23,50 bis 26 € pro Monat, der Nürnberger Orientierungswert liegt bei 25 €. Mit 14 steigt die Empfehlung auf 26 bis 31 €, und ab dann kann ein Budgetgeld für Posten wie Kleidung dazukommen.

Muss mein Kind das Smartphone vom Taschengeld bezahlen?

Nein, das Grundgerät und den Vertrag zahlt ihr – ein Minderjähriger kann einen Laufzeitvertrag ohne eure Zustimmung ohnehin nicht wirksam abschließen. Wünscht sich euer Kind ein teureres Modell, als ihr kaufen würdet, kann es die Differenz zuzahlen. Was über den Tarif hinausgeht, etwa In-App-Käufe oder Zusatzvolumen, kommt vom Taschengeld.

Darf mein 12-Jähriger In-App-Käufe machen?

Kauft er eine Guthabenkarte bar von seinem Taschengeld, ist der Kauf nach § 110 BGB wirksam. Laufen Käufe dagegen über euer Konto mit eurer hinterlegten Zahlungsart, hat er kein eigenes Geld eingesetzt, und der Taschengeldparagraph greift nicht. Abos sind ohne eure Zustimmung ebenfalls nicht gedeckt. Am einfachsten: Kaufbestätigung durch euch einrichten und Spielguthaben vom Taschengeld.

Alle Freunde bekommen mehr – sollen wir erhöhen?

Erst vergleichen, was die Freunde davon bezahlen. Oft stecken in höheren Beträgen Handy- oder Kleidergeld, die bei euch noch Elternsache sind. Das Jugendamt Nürnberg nennt das Umfeld ausdrücklich als Orientierung, aber immer im Rahmen dessen, was eure Familie sich leisten kann – und eine Erhöhung gehört zum Geburtstag, nicht in den Streit am Monatsende.

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Florian Kelm

Über den Autor

Florian Kelm

Marketing & Wachstum bei Pepp, BlueBranch GmbH

Florian verantwortet bei der BlueBranch GmbH in Fürth das Marketing von Pepp und schreibt hier über Taschengeld, Aufgaben und Medienzeit – mit dem, was Familien in der App tatsächlich einstellen, und dem, was Jugendämter und Studien dazu empfehlen.

Über Pepp und die Redaktion

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Quellen

  1. Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit Orientierungswerten, Zuzahlung bei Sonderwünschen und Budgetgeld ab 14 (PDF)
  2. Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
  3. Verbraucherzentrale – Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen?
  4. DGKJ/AWMF – Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend, Empfehlungen

Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.

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