Taschengeld

Taschengeldtabelle 2026: Wie viel Taschengeld in welchem Alter?

Die aktuelle Taschengeldtabelle nach Alter – 4 bis 18 Jahre, wöchentlich und monatlich. Plus: was die Beträge bedeuten und welche Regeln wirklich helfen.

Florian Kelm7 Min. Lesezeit1.304 Wörter

Pepp jongliert mit einer Goldmünze

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Orientierung gilt die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die viele Jugendämter empfehlen: 4–5 Jahre 0,50–1 € pro Woche, 10 Jahre 16–18,50 € pro Monat, 14 Jahre 26–31 € pro Monat, 16 Jahre 38,50–45,50 € pro Monat.
  • Bis etwa 9 Jahre wöchentlich auszahlen, ab 10 Jahren monatlich – so lernt dein Kind den nächsten Planungshorizont.
  • Taschengeld ist kein Lohn und keine Strafe: Es wird regelmäßig, ohne Bedingungen und ohne Kürzung gezahlt. Extra-Geld für Aufgaben läuft getrennt davon.
  • Die Tabelle ist ein Rahmen, kein Gesetz. Passe die Beträge an euer Budget, das Umfeld und daran an, was dein Kind selbst bezahlen soll.

Wie viel Taschengeld ist richtig? Diese Frage stellen sich fast alle Eltern – spätestens, wenn das Kind zum ersten Mal fragt, warum die beste Freundin mehr bekommt, oder wenn die Frage Ab wann Taschengeld? zum ersten Mal überhaupt ansteht. Die gute Nachricht: Es gibt eine Orientierung, an der sich seit Jahren Jugendämter, Familienberatungen und Verbraucherzentralen ausrichten. Die schlechte: Sie nimmt euch die Entscheidung nicht ab. In diesem Ratgeber findest du die aktuelle Tabelle, was hinter den Zahlen steckt und wie ihr sie an eure Familie anpasst.

Die Taschengeldtabelle 2026 nach Alter

Die folgende Tabelle basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die die meisten Jugendämter in Deutschland als Richtwert weitergeben.

Alter Empfehlung Auszahlung
4–5 Jahre 0,50–1,00 € pro Woche
6 Jahre 1,00–1,50 € pro Woche
7 Jahre 1,50–2,00 € pro Woche
8 Jahre 2,00–2,50 € pro Woche
9 Jahre 2,50–3,00 € pro Woche
10 Jahre 16,00–18,50 € pro Monat
11 Jahre 18,50–21,00 € pro Monat
12 Jahre 21,00–23,50 € pro Monat
13 Jahre 23,50–26,00 € pro Monat
14 Jahre 26,00–31,00 € pro Monat
15 Jahre 31,00–38,50 € pro Monat
16 Jahre 38,50–45,50 € pro Monat
17 Jahre 45,50–61,00 € pro Monat
18 Jahre 61,00–76,00 € pro Monat

Zwei Dinge fallen sofort auf: Der Sprung bei 10 Jahren ist kein Sprung im Betrag, sondern im Rhythmus – 3 € pro Woche sind etwa 13 € im Monat, die Empfehlung steigt also moderat. Und die Spannen werden mit dem Alter breiter, weil Jugendliche sehr unterschiedlich viel selbst bezahlen sollen.

Tipp

Rechne die Tabelle für dein Kind in „pro Woche” um, wenn ihr über Beträge sprecht. 21 € im Monat klingen nach viel, 5 € pro Woche fühlen sich für ein Kind konkreter an – und das ist der Betrag, mit dem es tatsächlich rechnet.

Woher kommen die Zahlen?

Die Tabelle ist keine gesetzliche Vorgabe. Sie stammt aus Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die Jugendämter – allen voran das Jugendamt Nürnberg – als Taschengeldtabelle veröffentlichen und gelegentlich an die Preisentwicklung anpassen; das Nürnberger Faltblatt (Stand 2020) rundet die Werte teils etwas anders.

Wichtig ist der Gedanke dahinter: Der Betrag soll groß genug sein, dass das Kind echte Entscheidungen treffen kann, und klein genug, dass Fehler nicht wehtun. Ein Achtjähriger, der von 2,50 € pro Woche zwei Wochen spart, um sich ein Heft zu kaufen, lernt mehr als einer, der mit 10 € pro Woche gar nicht sparen muss.

Wöchentlich oder monatlich?

Die Tabelle wechselt bei 10 Jahren von Wochen- auf Monatsbeträge, und das ist kein Zufall. Jüngere Kinder können einen Monat noch nicht überblicken – „bis zum nächsten Ersten” ist für einen Siebenjährigen abstrakt. Eine Woche dagegen hat einen klaren Rhythmus: Samstag ist Taschengeldtag. Wie sich das im Alltag anfühlt, zeigen Taschengeld in der Grundschule und Taschengeld für Teenager mit ihren jeweils eigenen Herausforderungen.

  1. Bis 9 Jahre: wöchentlich, immer am selben Wochentag, am besten in Münzen und Scheinen, die das Kind zählen kann.
  2. Ab 10 Jahren: monatlich, am selben Tag – gern gekoppelt an ein eigenes Konto oder eine App, in der der Stand sichtbar ist.
  3. Ab 14 Jahren: monatlich plus feste Absprache, was das Kind selbst bezahlt (Kino, Handykosten, Kleidung). Dann darf der Betrag auch oberhalb der Tabelle liegen.

Der Wechsel auf monatlich ist ein guter Moment, um über Einteilen zu sprechen: „Was passiert, wenn am 10. alles weg ist?” Die Antwort sollte nicht „dann gibt es Nachschlag” sein. Genau hier entsteht der Lerneffekt.

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Wann du von der Tabelle abweichen solltest

Die Tabelle ist ein Rahmen. Diese Punkte sprechen für Anpassungen:

  • Euer Budget. Taschengeld muss zum Haushaltseinkommen passen. Ein Kind, das versteht, warum es weniger bekommt als der Nachbar, lernt mehr über Geld als eines, das nie darüber spricht.
  • Was das Kind selbst bezahlt. Wer das Schulbrot, Bus-Tickets oder das Handy vom Taschengeld zahlen soll, braucht mehr. Wer alles gestellt bekommt, kommt mit der unteren Spanne aus.
  • Geschwister. Gleiches Alter, gleicher Betrag – aber nicht alle Kinder gleich viel. Ältere bekommen mehr, das ist fair und nachvollziehbar.
  • Das Umfeld. Wenn alle Freunde deutlich mehr haben, hilft ein Gespräch mehr als ein Aufschlag. Aber ein Kind, das nie mit ins Kino kann, wird ausgeschlossen – das ist keine Erziehung, das ist ein Problem.

Wie ihr die Grenze im Alltag zieht, beantwortet Was muss vom Taschengeld bezahlt werden? im Detail.

Achtung

Taschengeld an Noten oder Verhalten zu koppeln, ist verlockend, aber kontraproduktiv. Dein Kind lernt dann: Geld gibt es fürs Bravsein. Es soll aber lernen: Geld muss ich einteilen. Belohnungen für Aufgaben oder Erfolge gehören in ein eigenes System – getrennt vom Taschengeld.

Taschengeld und Extra-Geld: zwei getrennte Töpfe

Das ist der Punkt, an dem viele Familien Streit vermeiden können. Das Taschengeld kommt bedingungslos – jede Woche oder jeden Monat, egal ob das Zimmer aufgeräumt ist. Daneben darf es ein zweites System geben: Geld oder Medienzeit für zusätzliche Aufgaben, die über die normalen Pflichten hinausgehen. Rasen mähen, das Auto saugen, die kleine Schwester zum Sport begleiten.

Der Unterschied ist für Kinder sofort verständlich, wenn er sichtbar ist: Hier ist mein Taschengeld, hier ist das, was ich mir verdient habe. Genau das bilden Familien in Pepp ab – Aufgaben werden zu Quests mit einer Belohnung, die in einen eigenen Pott wandert. Das Taschengeld selbst bleibt unangetastet. Ob Hausarbeit überhaupt dazugehören sollte, diskutiert Taschengeld für Hausarbeit – ja oder nein?.

Beispiel

Lena ist 11 und bekommt 20 € Taschengeld im Monat. Zusätzlich hat sie mit ihren Eltern drei Quests vereinbart: Altglas wegbringen (1 €, jede Woche), Hund am Wochenende ausführen (2 € pro Wochenende) und einmal im Monat den Keller fegen (3 €). In einem Monat mit vier Wochenenden verdient sie so 15 € dazu – und sieht in der App genau, welcher Betrag woher kommt.

Wofür soll das Taschengeld reichen?

Je älter das Kind, desto wichtiger wird die Frage. Eine Orientierung:

Alter Vom Taschengeld bezahlen Weiterhin Elternsache
4–7 Jahre Kleinigkeiten: Sticker, Süßes, Kaugummi alles andere
8–10 Jahre Sammelkarten, Zeitschriften, kleine Spielsachen, Eis Kleidung, Schulsachen, Ausflüge
11–13 Jahre Kino mit Freunden, Snacks, Geschenke für Freunde, App-Käufe Kleidung, Handyvertrag, Sportverein
14–17 Jahre zusätzlich: Teile der Kleidung, Handykosten, Freizeit Schule, Essen, Grundausstattung

Ob ein Kind Schulmaterial oder Kleidung selbst zahlt, entscheidet ihr – aber sprecht es aus. Unklarheit („Warum muss ich das jetzt selbst bezahlen?”) ist die häufigste Quelle für Streit ums Taschengeld.

Fünf Regeln, die mehr bringen als der richtige Betrag

Ausführlicher – inklusive weiterer Beispiele – stehen diese und andere Regeln in Zehn Taschengeld-Regeln, die Streit vermeiden.

  1. Pünktlich zahlen. Wer sein Taschengeld einfordern muss, lernt Verhandeln, nicht Haushalten.
  2. Nicht nachfragen, wofür. Ein Kind darf sein Taschengeld „verschwenden”. Das ist der Lerneffekt, nicht der Fehler.
  3. Keine Vorschüsse. Wenn das Geld weg ist, ist es weg. Einmal erlebt, wirkt das länger als jede Erklärung.
  4. Sparziele sichtbar machen. Ein Glas, eine Liste oder ein Balken in der App – Kinder sparen leichter, wenn sie den Fortschritt sehen. Wie Sparen lernen im Alter gelingt, liest du im entsprechenden Beitrag.
  5. Einmal im Jahr neu verhandeln. Zum Geburtstag steigt der Betrag – planbar, ohne Diskussion.

Was das Gesetz dazu sagt

Es gibt keine Pflicht, Taschengeld zu zahlen. Es gibt aber den sogenannten Taschengeldparagraphen, § 110 BGB. Er regelt, dass Kinder ab 7 Jahren mit Geld, das ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde, wirksam kaufen dürfen – ohne dass du jedem Kauf zustimmen musst. Größere Anschaffungen, Verträge und Abos fallen nicht darunter. Was der Taschengeldparagraph im Alltag bedeutet, lohnt einen eigenen Blick.

Fazit

Die Taschengeldtabelle 2026 gibt euch einen belastbaren Rahmen: 0,50 bis 3 € pro Woche im Kindergarten- und Grundschulalter, 16 bis 76 € pro Monat von 10 bis 18. Entscheidender als der exakte Betrag sind Regelmäßigkeit, Bedingungslosigkeit und ein sauber getrenntes System für Extra-Geld. Damit lernt dein Kind das, worum es eigentlich geht: mit einem festen Betrag auszukommen, zu sparen und zu entscheiden.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld mit 10 Jahren?

Die DJI-Tabelle empfiehlt mit 10 Jahren 16 bis 18,50 € pro Monat. Ab diesem Alter lohnt sich die monatliche Auszahlung, damit dein Kind lernt, sich Geld über mehrere Wochen einzuteilen.

Wie viel Taschengeld mit 14 Jahren?

Mit 14 Jahren liegen die Empfehlungen bei 26 bis 31 € pro Monat. Viele Familien legen hier fest, was das Kind selbst davon bezahlt – etwa Kino, Snacks oder kleine Geschenke.

Ab wann sollte ein Kind Taschengeld bekommen?

Sobald es Münzen unterscheiden und einfache Mengen zählen kann – meist mit 4 bis 5 Jahren, spätestens zur Einschulung. Am Anfang reichen 50 Cent bis 1 € pro Woche.

Ist die Taschengeldtabelle verbindlich?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen, und keine vorgeschriebene Höhe. Die Tabelle ist eine Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts, die Jugendämter als Orientierung weitergeben.

Darf ich Taschengeld als Strafe kürzen?

Du darfst, aber Fachleute raten davon ab. Taschengeld soll den Umgang mit Geld üben, nicht Verhalten belohnen oder bestrafen. Für Konsequenzen eignen sich andere Mittel besser – und Extra-Geld für Aufgaben bleibt ohnehin getrennt vom Taschengeld.

Wöchentlich oder monatlich auszahlen?

Bis etwa 9 Jahre wöchentlich, weil ein Monat für jüngere Kinder zu lang ist. Ab 10 Jahren monatlich – am besten immer am selben Tag, damit es planbar wird.

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Florian Kelm

Über den Autor

Florian Kelm

Marketing & Wachstum bei Pepp, BlueBranch GmbH

Florian verantwortet bei der BlueBranch GmbH in Fürth das Marketing von Pepp und schreibt hier über Taschengeld, Aufgaben und Medienzeit – mit dem, was Familien in der App tatsächlich einstellen, und dem, was Jugendämter und Studien dazu empfehlen.

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Quellen

  1. Deutsches Jugendinstitut (DJI) – Taschengeldempfehlungen
  2. Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
  3. Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit Orientierungswerten (PDF)