Das Wichtigste in Kürze
- Die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts für Teenager: 13 Jahre 23,50–26 €, 14 Jahre 26–31 €, 15 Jahre 31–38,50 €, 16 Jahre 38,50–45,50 €, 17 Jahre 45,50–61 € pro Monat – jeweils unter der Annahme, dass die Eltern den Bedarf decken.
- Ab 14 empfiehlt das Jugendamt Nürnberg ein Budgetgeld zusätzlich zum Taschengeld: Kleidung, Handy oder Essen außer Haus werden auf den Monat umgerechnet und vom Jugendlichen selbst verwaltet.
- Handyverträge und Abos brauchen eure Zustimmung (§ 107 BGB) und fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen – wer den Vertrag abschließt, zahlt ihn auch. Extras wie In-App-Käufe zahlt das Kind.
- Nebenjobs sind ab 13 mit eurer Zustimmung erlaubt: leichte Arbeiten, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht vor oder während der Schule. Ab 15 ist ein Ferienjob von bis zu vier Wochen im Jahr möglich (JArbSchG § 5).
- Taschengeld bleibt bedingungslos – auch bei schlechten Noten. Größere Wünsche werden über Extra-Aufgaben verdient, nicht über Aufschläge aufs Taschengeld.
Mit 13 verändert sich das Taschengeld. Bis dahin ging es um Süßes, Sammelkarten und ab und zu ein Kinoticket; jetzt kommen Klamotten, Handy, Ausgehen und die Frage nach dem ersten Nebenjob dazu. Wie viel Taschengeld mit 14 angemessen ist, lässt sich mit einer Tabelle beantworten. Wie ihr es mit einem Teenager aushandelt, wer den Handyvertrag zahlt und was er sich dazuverdienen darf, braucht etwas mehr. Dieser Ratgeber liefert die Beträge von 13 bis 17, den Übergang zum Budgetgeld, die rechtlichen Eckpunkte und einen Gesprächsleitfaden fürs jährliche Taschengeldgespräch.
Wie viel Taschengeld mit 13, 14, 15, 16 und 17?
Als Orientierung gelten die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die Jugendämter wie das in Nürnberg als Taschengeldtabelle weitergeben. Die vollständige Übersicht von 4 bis 18 Jahren findet ihr in der Taschengeldtabelle; hier der Ausschnitt für Teenager, ergänzt um das, was Jugendliche in diesem Alter typischerweise selbst bezahlen.
| Alter | Empfehlung pro Monat | Typisch selbst bezahlt |
|---|---|---|
| 13 Jahre | 23,50–26 € | Kino, Snacks, Geschenke für Freunde, App-Käufe |
| 14 Jahre | 26–31 € | zusätzlich: Teile der Kleidung, Handy-Extras |
| 15 Jahre | 31–38,50 € | zusätzlich: Freizeit, Ausgehen, Fahrten zu Freunden |
| 16 Jahre | 38,50–45,50 € | zusätzlich: Kleidung weitgehend, Handykosten, Friseur |
| 17 Jahre | 45,50–61 € | zusätzlich: Konzerte, Festivals, eigene Ausflüge |
Zwei Dinge fallen an der Tabelle auf. Erstens werden die Spannen mit dem Alter breiter – mit 13 sind es 2,50 €, mit 17 gut 15 € – vermutlich, weil Familien sehr unterschiedlich viel davon bezahlt sehen wollen. Zweitens setzen die Beträge voraus, dass ihr den Bedarf deckt: Essen, Schulsachen, Fahrgeld, Grundausstattung an Kleidung. Sobald euer Teenager Teile davon selbst übernimmt, muss der Betrag mit – und zwar getrennt vom Taschengeld, dazu gleich mehr.
Dieser Beitrag ist der Überblick über alle Teenagerjahre. Mehr zum Einstieg in die weiterführende Schule steht in Taschengeld mit 12 und 13, zur Volljährigkeit mit Kindergeld und Unterhalt in Taschengeld mit 18.
Tipp
Wenn euer Kind mit 14 fragt, warum es „nur“ 28 € bekommt, während die beste Freundin 50 € hat: Fragt zurück, was die Freundin davon bezahlt. Oft steckt ein Kleider- oder Handygeld drin, das bei euch noch Elternsache ist. Der Vergleich stimmt erst, wenn die Liste dahinter dieselbe ist.
Vom Taschengeld zum Budgetgeld
Das Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung und soll nicht für Pflichtausgaben wie Kleidung oder Fahrgeld herhalten müssen – das Jugendamt Nürnberg nennt das Zweckentfremdung (mehr dazu in Was vom Taschengeld bezahlt wird). Ab 14 empfiehlt es deshalb ein zweites Modell, das Budgetgeld: Ihr rechnet aus, was ihr im Jahr für einen Posten wie Kleidung, Handykosten oder Freizeit ausgebt, teilt durch zwölf und zahlt den Betrag getrennt vom Taschengeld aus. Euer Teenager verwaltet den Posten dann selbst und lernt an einem echten, überschaubaren Budget – und ihr seid aus der Diskussion um Markenjeans raus. Wie ihr rechnet, mit welchem Posten ihr anfangt und wie ihr nach drei Monaten nachjustiert, zeigt Budgetgeld und Nebenjob mit 15 und 16.
Beispiel
Sara ist 15 und bekommt 35 € Taschengeld im Monat. Seit ihrem Geburtstag kommt ein Budgetgeld dazu: Ihre Eltern haben im Vorjahr rund 480 € für Kleidung ausgegeben, das sind 40 € im Monat. Dazu übernimmt sie den Handytarif mit 15 € im Monat, den die Eltern weiter abschließen und einziehen lassen. Sara bekommt also 35 € Taschengeld plus 55 € Budgetgeld, zusammen 90 € – 15 € davon gehen sofort an die Eltern für den Tarif. Im ersten Monat kaufte sie eine Jacke für 60 € – 40 € Kleidergeld plus 20 € vom Taschengeld – und hatte den Rest des Monats kein Kleidergeld mehr. Im dritten Monat hatte sie 45 € Kleidergeld zurückgelegt.
Pepp
Extra-Geld für Extra-Aufgaben – sichtbar im Pott
In Pepp hängst du an Extra-Aufgaben eine Belohnung in Geld oder Medienzeit. Der Pott zeigt deinem Kind jederzeit, was es verdient hat. Ohne Bankkonto, ohne Karte – ausgezahlt wird von dir.
Handyvertrag und Abos: wer zahlt, wer haftet
Minderjährige brauchen für Verträge, die ihnen nicht nur Vorteile bringen, nach § 107 BGB eure Einwilligung; der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) deckt nur Käufe, die sofort und vollständig mit eigenem Geld bezahlt werden – keinen Handyvertrag mit 24 Monaten Laufzeit und kein Streaming-Abo. Den Vertrag schließt ihr ab, also zahlt ihr ihn – oder ihr rechnet ihn als Handygeld über das Budget ab. Was euer Kind darüber hinaus verbraucht, etwa Zusatzvolumen, In-App-Käufe oder ein Spiele-Abo, zahlt es selbst. Welcher Tarif sich eignet, wer haftet und wie ihr Kostenfallen abstellt, steht im Beitrag Handyvertrag für Kinder.
Nebenjob: was ab 13 und ab 15 erlaubt ist
Unter 13 ist Beschäftigung grundsätzlich verboten, von Ausnahmen wie Betriebspraktika abgesehen. Ab 13 Jahren erlaubt § 5 JArbSchG mit eurer Einwilligung leichte, für Kinder geeignete Arbeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe oder Tierbetreuung – höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Ab 15 Jahren kommt in den Schulferien ein Ferienjob von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr dazu. Ein Nebenjob ist eine gute Erfahrung, sollte aber kein zu knappes Taschengeld ausgleichen müssen; was beim Stundenlohn, bei der Minijob-Grenze und beim Taschengeld neben dem Jobgeld gilt, erklärt Taschengeld mit 15 und 16 Jahren.
Verhandeln statt Verordnen: das jährliche Taschengeldgespräch
Bei einem Achtjährigen legt ihr das Taschengeld fest, bei einem Fünfzehnjährigen verhandelt ihr es – weil eine Regel, die das Kind mitentschieden hat, eingehalten wird. Der beste Anlass ist der Geburtstag: einmal im Jahr, planbar, ohne dass jemand erst quengeln muss. Wie ihr Regeln grundsätzlich so aufsetzt, dass sie halten, steht in den Taschengeld-Regeln.
- Die Liste vorher aufschreiben lassen. Bittet euer Kind, vor dem Gespräch aufzuschreiben, wofür es im letzten Jahr Geld ausgegeben hat und wofür es im nächsten Jahr Geld braucht. Das ist die beste Vorbereitung – für beide Seiten.
- Tabelle als Ausgangspunkt nehmen. Legt die Zeile für das neue Alter auf den Tisch. Nicht als Urteil, sondern als Rahmen: „Das ist die Empfehlung, wenn wir alles andere bezahlen. Was soll sich bei uns ändern?“
- Posten einzeln entscheiden. Kino, Kleidung, Handy, Ausgehen: Für jeden Posten eine Antwort – Eltern, Kind oder Budgetgeld. Jeder Posten, der aufs Kind übergeht, bringt seinen Betrag mit.
- Betrag festlegen und aufschreiben. Taschengeld und Budgetgeld getrennt, mit Auszahlungstag. Ein Zettel oder eine Notiz in einer App reicht; wichtig ist, dass beide Seiten später nachsehen können.
- Extra-Wünsche getrennt regeln. Konsole, Festivalticket, teures Fahrrad: nicht über einen Aufschlag aufs Taschengeld, sondern über Extra-Aufgaben mit einer vereinbarten Belohnung. Grundpflichten wie Zimmer und Küche bleiben dabei unbezahlt – nur echte Zusatzarbeit zählt.
Der fünfte Punkt ist der, an dem sich Familien am häufigsten verheddern. Ein Teenager, der 300 € für eine Konsole will, bekommt sie nicht dadurch, dass das Taschengeld drei Monate lang „ein bisschen“ höher ist. Sinnvoller ist ein zweiter Weg, der das Taschengeld unangetastet lässt: Aufgaben, die über die Grundpflichten hinausgehen und die ihr sonst selbst erledigen würdet – Garage ausräumen, Fahrräder für den Winter fertig machen, drei Wochen den Hund der Nachbarin ausführen. In Pepp legen Familien solche Aufgaben als Extra-Quests mit einer Belohnung an; das Verdiente läuft in einen eigenen Pott, in dem das Kind sein Sparziel und den Fortschritt sieht. Der Pott zählt nur mit – das Geld selbst zahlt ihr aus, wenn das Ziel erreicht ist. Das Taschengeld bleibt, was es ist: fester Betrag, freie Verfügung, keine Bedingung.
Typische Konflikte – und was hilft
„Alle anderen bekommen mehr.“ Meist steckt eine andere Liste dahinter. Fragt nach: Was bezahlt die Freundin davon? Fährt sie mit dem Bus zur Schule, kauft sie ihre Klamotten selbst? Oft ist die Antwort ein Kleidergeld, das bei euch als Grundausstattung läuft. Wenn euer Kind danach immer noch weniger frei verfügbares Geld hat als sein Umfeld, ist das ein Grund, den Betrag anzupassen – nicht, es auszusitzen.
Schulden bei Freunden. Teenager leihen sich untereinander Geld – 5 € fürs Kino, 20 € fürs Konzertticket. Das ist normal, wird aber zum Problem, wenn es sich häuft. Sprecht das Thema an, bevor es akut wird: Geliehenes Geld wird beim nächsten Taschengeld zuerst zurückgezahlt, und wer sich regelmäßig Geld leihen muss, hat entweder zu wenig oder plant schlecht – beides lässt sich klären. Was nicht hilft: die Schulden still zu übernehmen. Dann lernt euer Kind, dass Leihen folgenlos ist.
Online-Käufe. Mit 14 kaufen Jugendliche online – Kleidung, Spiele, Skins. Das ist nach § 110 BGB wirksam, solange sie mit eigenem Geld sofort bezahlen, etwa per Prepaid-Karte oder Kinderkonto. Problematisch wird es bei Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung oder eurem hinterlegten Zahlungsmittel. Legt fest, welche Zahlungswege euer Kind nutzt, und schaut in den ersten Monaten gemeinsam auf die Bestellungen – nicht als Kontrolle, sondern als Training.
„Dann verdiene ich mir das eben selbst.“ Gut so – im Rahmen dessen, was ab 13 erlaubt ist. Die Grundpflichten im Haushalt bleiben trotzdem bestehen, und die Schule geht vor: Brechen die Noten ein, pausiert der Job – nicht das Taschengeld.
Fazit
Wie viel Taschengeld mit 14? Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts sagt 26 bis 31 € im Monat, mit 16 sind es 38,50 bis 45,50 €, mit 17 bis zu 61 €. Diese Beträge gelten, solange ihr den Bedarf deckt. Sobald euer Teenager Kleidung, Handy oder Freizeit selbst übernimmt, kommt ab 14 ein Budgetgeld dazu – getrennt vom Taschengeld, das frei verfügbar bleibt. Verträge und Abos brauchen eure Zustimmung und laufen über euch; Extras zahlt das Kind. Ab 13 darf es sich mit leichten Arbeiten etwas dazuverdienen, ab 15 im Ferienjob. Und ganz gleich, wie die Noten aussehen: Das Taschengeld wird pünktlich gezahlt und nicht gekürzt. Wer das einmal im Jahr in Ruhe verhandelt, spart sich die Diskussionen dazwischen.
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld mit 14?
Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts liegt mit 14 Jahren bei 26 bis 31 € pro Monat. Das setzt voraus, dass ihr Kleidung, Schulsachen, Fahrgeld und Essen bezahlt. Soll euer Kind davon mehr selbst übernehmen, kommt ab 14 ein Budgetgeld dazu – getrennt vom Taschengeld.
Wie viel Taschengeld mit 16?
Mit 16 Jahren nennt die DJI-Tabelle 38,50 bis 45,50 € pro Monat. In diesem Alter verwalten viele Jugendliche zusätzlich ein Budgetgeld für Kleidung und Handy, sodass der Gesamtbetrag deutlich höher liegt – aber der Taschengeldanteil bleibt frei verfügbar.
Soll mein Teenager Kleidung selbst zahlen?
Die Grundausstattung nicht – Jacke, Schuhe, Hosen, die passen, sind Elternsache. Ab 14 ist ein Kleidergeld sinnvoll: Ihr rechnet aus, was ihr im Jahr für Kleidung ausgebt, teilt durch zwölf und zahlt es monatlich zusätzlich zum Taschengeld. Euer Kind entscheidet dann selbst zwischen einer Markenjeans und drei günstigen.
Darf ein 13-Jähriger jobben?
Ja, mit eurer Einwilligung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Kindern über 13 leichte, geeignete Arbeiten – etwa Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe – für höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Ab 15 kommt ein Ferienjob von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr dazu.
Wer zahlt den Handyvertrag?
Wer ihn abgeschlossen hat – und das seid ihr, denn ein Minderjähriger kann einen Vertrag mit monatlichen Kosten ohne eure Zustimmung nicht wirksam abschließen. Was euer Kind darüber hinaus verbraucht, zahlt es selbst: In-App-Käufe, Zusatzvolumen, Abos. Ab 14 könnt ihr die Handykosten als festen Betrag ins Budgetgeld nehmen.
Taschengeld kürzen bei schlechten Noten?
Nein. Das Jugendamt Nürnberg rät ausdrücklich davon ab, Taschengeld als Erziehungsmittel einzusetzen. Wer es an Noten koppelt, macht aus Geld zur freien Verfügung eine Belohnung fürs Wohlverhalten – und das Kind lernt Verhandeln statt Haushalten. Konsequenzen für schlechte Noten gehören in einen anderen Bereich, etwa mehr Lernzeit oder weniger Bildschirmzeit.
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Quellen
- Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit DJI-Orientierungswerten und Budgetgeld ab 14 (PDF)
- Bundesministerium der Justiz – § 5 JArbSchG (Verbot der Beschäftigung von Kindern, Ausnahmen ab 13 und Ferienjob)
- Bundesministerium der Justiz – § 2 KindArbSchV (Zulässige Beschäftigungen für Kinder über 13)
- Bundesministerium der Justiz – § 107 BGB (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters)
- Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.



