Das Wichtigste in Kürze
- Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts für die Grundschule: 6 Jahre 1–1,50 €, 7 Jahre 1,50–2 €, 8 Jahre 2–2,50 €, 9 Jahre 2,50–3 € pro Woche; mit 10 Jahren 16–18,50 € pro Monat.
- Bis etwa 9 Jahre wöchentlich auszahlen, immer am selben Tag, in Münzen: Eine Woche kann ein Grundschulkind überblicken, ein Monat noch nicht.
- Vom Taschengeld zahlt das Kind Wünsche – Eis, Sammelkarten, den zweiten Snack am Kiosk. Bedarf wie Schulsachen, Pausenbrot und Kleidung bleibt Elternsache.
- Fehlkäufe sind der Lerneffekt, nicht der Fehler: kein Nachschuss, kein Vorwurf, aber ein Gespräch beim nächsten Auszahlen. Es ist besser, mit wenig Geld kleine Fehler zu machen als später mit viel Geld große.
- Mit 10 wechselt das Taschengeld auf monatlich – ein guter Moment für ein erstes Kinderkonto neben dem Sparschwein.
Mit der Einschulung bekommt Taschengeld eine neue Rolle. Im Kindergarten war es ein Spiel mit Münzen; in der Grundschule gibt es plötzlich einen Kiosk in der Pause, Sammelkarten auf dem Schulhof und Freundinnen, die „viel mehr“ bekommen. Wie viel Taschengeld mit 8 Jahren angemessen ist, beantwortet die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts – aber die Beträge sind nur der Anfang. Wichtiger sind der Rhythmus, die erste Sparerfahrung, der Umgang mit dem ersten Fehlkauf und die Frage, wie ihr es zwischen Geschwistern gerecht macht. Dieser Ratgeber begleitet euch durch die vier Grundschuljahre bis zum Wechsel auf monatliches Taschengeld mit 10.
Taschengeld mit 6, 7, 8, 9 und 10 Jahren: die Beträge
Als Orientierung gelten die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die Jugendämter wie das in Nürnberg als Taschengeldtabelle weitergeben. Die vollständige Übersicht von 4 bis 18 Jahren steht in der Taschengeldtabelle; hier der Ausschnitt für die Grundschule, ergänzt um die Umrechnung auf den Monat, damit ihr ein Gefühl für die Größenordnung bekommt.
| Alter | Empfehlung pro Woche | entspricht etwa pro Monat |
|---|---|---|
| 6 Jahre | 1–1,50 € | 4,50–6,50 € |
| 7 Jahre | 1,50–2 € | 6,50–8,50 € |
| 8 Jahre | 2–2,50 € | 9–11 € |
| 9 Jahre | 2,50–3 € | 11–13 € |
| 10 Jahre | – | 16–18,50 € (monatliche Auszahlung) |
Die Monatsspalte ist nur zum Vergleich gedacht (ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen) – ausgezahlt wird in der Grundschule wöchentlich. Beim Übergang auf 10 Jahre steigt der Betrag moderat, von etwa 13 auf 16 bis 18,50 € im Monat; der eigentliche Sprung ist der Rhythmus.
Die Beträge klingen klein, und das sind sie mit Absicht. Ein Grundschulkind soll mit seinem Taschengeld echte Entscheidungen treffen können – ein Eis oder zwei Päckchen Sammelkarten –, aber keine, die wehtun. Wenn euer Kind mit 8 Jahren 5 € pro Woche bekommt, muss es für nichts mehr sparen, und genau das Sparen ist die Übung dieser Jahre. Wann der richtige Zeitpunkt für das allererste Taschengeld ist, erklärt Ab wann Taschengeld.
Warum wöchentlich
Die Tabelle wechselt erst mit 10 Jahren auf Monatsbeträge, und dafür gibt es einen einfachen Grund: Ein Monat ist für ein Grundschulkind zu lang. „Bis zum nächsten Ersten“ ist für eine Siebenjährige so abstrakt wie „bis zum Sommer“. Eine Woche dagegen hat einen Rhythmus, den sie kennt: Montag Schule, Mittwoch Schwimmen, Samstag Taschengeld. Sie kann abzählen, wie oft sie noch schlafen muss, und sie erlebt die Folgen einer Entscheidung, bevor sie sie vergessen hat. Wer am Samstag alles ausgibt und am Mittwoch nichts mehr fürs Eis hat, lernt daraus – wer am Ersten alles ausgibt und am Zwanzigsten nichts mehr hat, weiß nicht mehr, warum.
Dazu kommt das Anfassen. Grundschulkinder verstehen Geld über Münzen und Scheine, nicht über Zahlen auf einem Bildschirm. Wer 2,50 € als eine Zwei-Euro-Münze und ein 50-Cent-Stück in die Hand bekommt, begreift, was zwei Eis kosten. Deshalb: bis etwa 9 Jahre bar auszahlen, in Münzen, die das Kind zählen kann.
- Einen festen Tag wählen. Samstagmorgen nach dem Frühstück, Freitag nach der Schule – egal welcher, aber immer derselbe. Das Kind soll nicht fragen müssen.
- Bar und abgezählt. Legt den Betrag in Münzen hin, die das Kind kennt, und lasst es nachzählen. Das ist keine Kontrolle, sondern Rechenübung.
- Kurz aufteilen lassen. Wer ein Sparziel hat, legt beim Auszahlen den Sparanteil ins Glas und den Rest ins Portemonnaie. Zwei Minuten, die den Rest der Woche Streit ersparen.
- Nicht nachfragen, wofür. Was im Portemonnaie ist, gehört dem Kind. Ihr fragt nicht am Mittwoch, ob es noch was hat – und wenn es fragt, gibt es keinen Vorschuss.
- Am Auszahltag kurz zurückschauen. „Wofür hast du es diese Woche ausgegeben?“ – als Gespräch, nicht als Verhör. Hier entstehen die Sätze, die hängen bleiben: „Nächstes Mal kaufe ich lieber …“
Was Grundschulkinder kaufen – und was Eltern zahlen
Die Grundregel gilt in jedem Alter: Bedarf zahlen die Eltern, Wünsche zahlt das Kind. In der Grundschule ist die Grenze noch leicht zu ziehen, weil der Bedarf komplett bei euch liegt. Was Kinder in diesem Alter typischerweise vom Taschengeld kaufen:
- Süßigkeiten und Kaugummi
- Eis im Sommer
- Sammelkarten, Sticker, Sammelfiguren
- die Zeitschrift mit dem Extra
- kleine Spielsachen aus dem Automaten oder Kiosk
- der zweite Snack am Schulkiosk, wenn das Pausenbrot zu langweilig war
Was ihr weiterhin zahlt: Schulsachen, das Pausenbrot, Kleidung, Ausflüge, den Sportverein, Geschenke für Kindergeburtstage – das Kind darf etwas dazulegen, muss aber nicht. Genau hier lauert die häufigste Grauzone: der Schulkiosk. Das Pausenbrot, das ihr einpackt, ist Bedarf; der Schokoriegel obendrauf ist Wunsch. Sprecht das einmal klar aus, dann fällt der Satz „Das kannst du dir vom Taschengeld kaufen“ nicht mehr als Überraschung.
Rechtlich ist die Sache klar: Nach § 110 BGB darf euer Kind ab 7 Jahren mit Geld, das ihr ihm zur freien Verfügung überlassen habt, wirksam kaufen – ohne dass ihr jedem Kauf zustimmen müsst. Die Sammelkarten vom Kiosk gehören ihm, und ihr könnt sie nicht zurückgeben. Das ist kein Mangel des Gesetzes, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Kind überhaupt etwas lernt.
Tipp
Sammelkarten sind das Thema Nummer eins auf vielen Schulhöfen – und die beste Übung in Preisgefühl, die es gibt. Ein Päckchen für 1,50 € bringt fünf Karten, davon vier Doppelte. Wer das dreimal erlebt hat, versteht ohne Vortrag, was „Glücksspiel“ heißt. Lasst es zu, aber redet darüber: „Wie viele Päckchen hast du gekauft, bis die Karte dabei war?“
Pepp
Taschengeld nach Tabelle – automatisch gutgeschrieben
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Die erste Sparerfahrung
Sparen lernt ein Kind nicht durch Erklären, sondern durch ein erreichtes Ziel. Das allererste Sparziel sollte deshalb klein sein: etwas, das das Kind wirklich will, und das mit dem Sparanteil des Taschengelds in zwei bis vier Wochen erreichbar ist. Ein Sticker-Album, ein kleines Bauset, ein Buch. Kein Fahrrad, kein Sparbuch „für später“ – ein Ziel, das eine Siebenjährige nicht sehen kann, ist für sie kein Ziel. Mit 7 bis 9 Jahren dürfen es vier bis acht Wochen sein; die Richtwerte nach Alter stehen in Sparen lernen.
Drei Dinge entscheiden, ob es klappt. Das Kind wählt das Ziel selbst. Der Fortschritt ist sichtbar – ein durchsichtiges Glas, in dem die Münzen wachsen, oder eine Liste am Kühlschrank mit einer Zeile pro Woche. Und die Regel ist einfach: Was im Glas ist, bleibt im Glas, bis das Ziel erreicht ist.
Beispiel
Emil ist 7 und bekommt 2 € pro Woche. Er möchte ein Sticker-Album für 6 €. Mit seinen Eltern vereinbart er, jede Woche 1,50 € ins Glas zu legen und 50 Cent zu behalten. Nach vier Wochen sind es 6 € – er zählt sie selbst ab, geht mit seiner Mutter in den Laden und bezahlt an der Kasse. Auf dem Rückweg fragt er, ob er als Nächstes für die 12-€-Packung Sammelkarten sparen kann. Das nächste Ziel dauert acht Wochen, und er weiß jetzt, dass er das schafft.
Wenn das Glas nicht reicht, weil das Geld beim Kind nicht liegen bleibt, oder wenn ihr das Taschengeld nicht mehr bar auszahlt, hilft ein sichtbarer Fortschrittsbalken. In Pepp legt das Kind sein Sparziel selbst an – mit Bild, Name und Zielbetrag – und sieht in seinem Pott, wie viel schon geschafft ist. Der Pott zählt dabei nur mit, was das Kind an Taschengeld bekommt und sich mit Extra-Aufgaben dazuverdient; das Geld selbst liegt bei euch oder im Sparschwein. Wenn der Balken voll ist, zahlt ihr aus, und das Kind geht einkaufen.
Umgang mit Fehlkäufen
Er kommt garantiert: der Kauf, den ihr nicht verstanden hättet. Die Wasserpistole, die nach zwei Tagen kaputt ist. Das dritte Sammelalbum. Die Plastikfigur aus dem Automaten für 2 €, die zu Hause niemand mehr anschaut. Das Kind ist enttäuscht, vielleicht weint es – und ihr steht vor der Frage, was jetzt richtig ist.
Die Antwort: nichts. Kein Nachschuss, damit es sich doch noch das Richtige kaufen kann, und kein „Ich hab’s dir doch gesagt“. Der Fehlkauf ist kein Unfall auf dem Weg zum Lernen, er ist das Lernen. Die Verbraucherzentrale formuliert es in ihrem Unterrichtsmaterial zum Taschengeld so: Es ist besser, mit wenig Geld kleine Fehler zu machen als mit viel Geld große. Ein Achtjähriger, der 2 € in den Sand gesetzt hat, weiß beim nächsten Automaten, was passiert. Ein Achtzehnjähriger, dem jeder Fehlkauf ersetzt wurde, weiß es nicht.
Was ihr tun könnt: beim nächsten Auszahltag kurz darüber sprechen. Nicht „War das schlau?“, sondern „Was würdest du nächstes Mal anders machen?“ Und wenn das Kind trotzdem noch einmal denselben Fehler macht: auch das ist normal. Manche Dinge muss man zweimal erleben.
Achtung
Ein Sonderfall sind Käufe, die nicht dem Kind gehören sollten – Feuerzeuge, Energydrinks, Dinge, die ihr aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen nicht im Haus wollt. Das ist keine Geldfrage, sondern eine Regel wie „Kein Fernsehen vor den Hausaufgaben“. Legt sie fest, bevor das Kind zum ersten Mal allein am Kiosk steht, und trennt sie sauber vom Taschengeld: Das Geld gehört dem Kind, aber nicht jeder Laden verkauft ihm alles.
Geschwister und Gerechtigkeit
„Warum bekommt sie mehr als ich?“ – weil sie älter ist. Diese Antwort ist richtig, und Kinder verstehen sie, wenn ihr sie konsequent gebt. Gerechtigkeit zwischen Geschwistern heißt nicht gleicher Betrag, sondern gleiche Regel: Jedes Kind bekommt den Betrag für sein Alter, und zum Geburtstag steigt er. Mit der Tabelle könnt ihr darauf zeigen: „Mit 7 hast du auch 2 € bekommen. Mit 9 bekommst du das, was sie jetzt bekommt.“ Was für Kinder ungerecht ist, sind Ausnahmen: der Nachschlag, den das jüngere Kind bekommt, weil es weint, oder die Erhöhung, die das ältere aushandelt, weil es besser diskutiert.
Zwei Dinge helfen zusätzlich. Erstens: derselbe Auszahltag für alle, mit derselben Routine. Zweitens: getrennte Sparziele. Wenn der Sechsjährige sieht, dass seine große Schwester in drei Wochen ihr Ziel erreicht hat, während er noch fünf Wochen braucht, ist das kein Grund für einen Zuschuss – sondern der Moment, in dem er lernt, dass größere Ziele länger dauern.
Übergang mit 10: monatlich und ein erstes Konto
Mit etwa 10 Jahren – meist zum Wechsel auf die weiterführende Schule – stellt das Taschengeld auf monatlich um. Die Tabelle nennt 16 bis 18,50 € im Monat. Für das Kind ist das ein deutlicher Schritt: Statt 3 € am Samstag liegen plötzlich 17 € auf dem Tisch, und die müssen vier Wochen reichen. Der erste Monat geht fast immer schief. Das ist in Ordnung – wichtig ist, dass ihr am Zehnten nicht nachschießt, sondern am Ersten des nächsten Monats gemeinsam zurückschaut.
Der Übergang ist zugleich ein guter Zeitpunkt für das erste eigene Konto. Ein Kinderkonto auf Guthabenbasis ist bei vielen Banken kostenlos; das Taschengeld kommt per Dauerauftrag, und das Kind sieht seinen Stand in der Banking-App. Das Sparschwein bleibt trotzdem – für das nächste kleine Ziel, das man sehen können soll. Welche Kombination aus Sparschwein, Konto und App zu welchem Alter passt, zeigt Kinderkonto oder Sparschwein.
Fazit
Taschengeld mit 8 Jahren: 2 bis 2,50 € pro Woche, sagt die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts – mit 6 sind es 1 bis 1,50 €, mit 9 bis zu 3 €, mit 10 dann 16 bis 18,50 € im Monat. Entscheidender als der Betrag ist, was in diesen vier Jahren gelernt wird: dass Geld regelmäßig kommt und dann weg sein kann, dass ein Ziel erreichbar ist, wenn man wartet, und dass ein Fehlkauf keine Katastrophe ist. Wöchentlich, bar, am selben Tag, ohne Nachschuss und ohne Kommentar zum Einkauf – mehr braucht es nicht, damit euer Kind mit 10 bereit ist für den nächsten Schritt.
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld mit 8 Jahren?
Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts liegt mit 8 Jahren bei 2 bis 2,50 € pro Woche, das sind etwa 9 bis 11 € im Monat. Der Betrag reicht für ein Eis oder ein Päckchen Sammelkarten – und ist klein genug, dass ein Fehlkauf nicht wehtut.
Wie viel Taschengeld mit 6 Jahren?
Mit 6 Jahren empfiehlt das DJI 1 bis 1,50 € pro Woche. Wenn euer Kind zur Einschulung zum ersten Mal Taschengeld bekommt, könnt ihr direkt hier einsteigen – die 50-Cent-Phase der Kindergartenzeit muss es nicht nachholen. Wichtiger als der Betrag ist, dass es jede Woche am selben Tag kommt.
Wie viel Taschengeld mit 10 Jahren?
Mit 10 Jahren nennt die Tabelle 16 bis 18,50 € pro Monat. Das ist kein großer Sprung im Betrag – 3 € pro Woche entsprechen etwa 13 € im Monat –, sondern ein Wechsel im Rhythmus: Ab jetzt lernt das Kind, sich Geld über vier Wochen einzuteilen.
Darf mein Kind alles für Süßes ausgeben?
Ja. Das Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung; wenn ihr jeden Kauf kommentiert, lernt euer Kind nichts über Entscheiden, sondern nur, dass ihr entscheidet. Was ihr regeln dürft, ist die Menge an Süßem pro Tag – das ist eine Gesundheitsregel, keine Geldregel. Und ihr könnt ein Sparziel anbieten, das attraktiver ist als die dritte Tüte Gummibärchen.
Wann auf monatlich umstellen?
Mit etwa 10 Jahren, wenn euer Kind vier Wochen überblicken kann und in der Regel schon einmal für etwas gespart hat. Ein Zeichen, dass es so weit ist: Es fragt nicht mehr am Dienstag, wann Samstag ist. Beginnt am Monatsersten, zahlt immer am selben Tag und lasst es im ersten Monat bewusst erleben, was passiert, wenn am Zehnten alles weg ist.
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Quellen
- Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit DJI-Orientierungswerten (PDF)
- Verbraucherzentrale – Umgang mit dem Taschengeld (Unterrichtsbaustein): „besser mit wenig Geld kleine Fehler machen als mit viel Geld große“
- Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.



