Taschengeld

Taschengeld mit 15 und 16 Jahren: Beträge, Budgetgeld, Nebenjob und Handy

Taschengeld mit 15 Jahren: 31–38,50 € im Monat, mit 16 bis 45,50 €. Was die Beträge decken, wie Budgetgeld funktioniert und was beim Nebenjob gilt.

Florian Kelm10 Min. Lesezeit1.961 Wörter

Pepp springt vor Freude

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DJI-Tabelle empfiehlt mit 15 Jahren 31–38,50 € und mit 16 Jahren 38,50–45,50 € Taschengeld pro Monat – unter der Annahme, dass ihr Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte und Essen bezahlt.
  • Soll euer Teenager Kleidung, Handykosten oder Freizeit selbst verwalten, kommt ein Budgetgeld dazu: jährliche Ausgaben für den Posten durch zwölf teilen und getrennt vom Taschengeld auszahlen.
  • Nebenjob: Solange euer Kind vollzeitschulpflichtig ist, sind nur leichte Arbeiten mit eurer Einwilligung erlaubt, höchstens zwei Stunden am Tag; ab 15 zusätzlich ein Ferienjob von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Der Mindestlohn gilt für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss nicht.
  • Eigener Verdienst ist kein Grund, das Taschengeld zu kürzen. Besprecht offen, wofür das Jobgeld gedacht ist – und lasst die Entscheidung beim Kind.

31 bis 38,50 € im Monat mit 15 Jahren, 38,50 bis 45,50 € mit 16: So viel Taschengeld halten die Werte des Deutschen Jugendinstituts (DJI) für angemessen. Diese Beträge sind gedacht für das, was euer Kind sich wünscht – Kino, Essen mit Freunden, Spiele, Kosmetik –, nicht für Kleidung, Fahrkarte oder Schulsachen. Genau an dieser Grenze wird es mit 15 und 16 spannend: Euer Teenager ist viel ohne euch unterwegs, verdient vielleicht zum ersten Mal eigenes Geld und hat Ausgaben, die sich nicht mehr sauber in „Wunsch“ und „Bedarf“ trennen lassen. Dieser Ratgeber zeigt, was das Taschengeld mit 15 Jahren und mit 16 abdecken sollte, wie ihr ein Budgetgeld aufsetzt, was beim Nebenjob gilt und wie Jobgeld und Taschengeld nebeneinander funktionieren.

Wie viel Taschengeld mit 15 Jahren?

Die Spannen stammen aus der Taschengeldtabelle, die sich an den Empfehlungen des DJI orientiert. Für das Gespräch mit eurem Kind hilft die Umrechnung auf die Woche – ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen.

Alter Empfehlung pro Monat umgerechnet pro Woche Annahme dahinter
15 Jahre 31–38,50 € ca. 7,16–8,89 € Eltern zahlen Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte, Essen, Handyvertrag
16 Jahre 38,50–45,50 € ca. 8,89–10,51 € wie mit 15; Freizeit findet zunehmend ohne Eltern statt

Was mit dem Geld typischerweise bezahlt wird: Kino, Fast Food mit Freunden, Getränke im Freibad, kleine Geschenke, Spiele und In-App-Käufe, Kosmetik, Hobby-Extras. Rechnet ruhig einmal nach: Zwei Kinobesuche mit Snack, zweimal Essen in der Stadt und ein Geburtstagsgeschenk sind schnell 35 € – damit ist selbst die Mitte der Spanne für einen 15-Jährigen ausgeschöpft. Das ist gewollt. Die Tabelle soll Entscheidungen erzwingen, nicht jeden Wunsch finanzieren.

Wo ihr innerhalb der Spanne landet, hängt vor allem davon ab, was ihr zusätzlich bezahlt. Wer jeden Kinobesuch „mal eben“ übernimmt, kann unten bleiben; wer will, dass euer Kind seine Freizeit komplett selbst finanziert, geht nach oben. Das Jugendamt Nürnberg nennt in seinem Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ statt Spannen Einzelwerte: 35 € mit 15 und 45 € mit 16 Jahren, Letzteres ausdrücklich für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind, etwa als Schülerinnen und Schüler. Den Überblick über alle Altersstufen von 13 bis 17 – mit dem jährlichen Taschengeldgespräch und typischen Konflikten – findet ihr im Beitrag Taschengeld für Teenager.

Taschengeld mit 16 Jahren: Ausgehen, Fahrten und das ÖPNV-Ticket

Mit 16 verschiebt sich das Leben eures Kindes spürbar nach draußen: Partys, Treffen in der Stadt, Konzerte, Fahrten zu Freunden in den Nachbarort. Viele dieser Ausgaben sind weder klar Wunsch noch klar Bedarf. Drei Fragen solltet ihr deshalb ausdrücklich klären, bevor sie zum Streit werden.

Wer zahlt das Ticket? Der Weg zur Schule ist Bedarf und damit eure Sache – ob über ein Schülerticket der Schule, ein Abo im Verkehrsverbund oder ein Monatsticket. Fahrten in der Freizeit sind etwas anderes. Deckt das Schülerticket sie ohnehin ab, ist das Thema erledigt. Gilt es nur für den Schulweg, entscheidet ihr: Entweder zahlt ihr ein Ticket, das auch die Freizeit abdeckt, oder ihr gebt ein festes Fahrgeld ins Budget. Was ihr nicht tun solltet: Freizeitfahrten stillschweigend aus dem Taschengeld erwarten, das dafür nicht berechnet ist.

Ausgehen. Eintritt, Getränke, Essen nach dem Konzert – das ist klassisches Taschengeld-Terrain. Wenn euer Kind mit 16 regelmäßig ausgeht und die 45 € dafür nicht reichen, ist das kein Fehler im Umgang mit Geld, sondern eine Frage der Prioritäten. Hier hilft ein Gespräch über Häufigkeit mehr als ein Aufschlag.

Der Heimweg. Er ist der eine Posten, bei dem Sparen nicht das Ziel sein darf.

Tipp

Vereinbart ein Notfallgeld, das nicht zum Taschengeld zählt: etwa 20 € im Portemonnaie oder die Zusage, dass ihr ein Taxi oder eine Abholung bezahlt, wenn der letzte Bus weg ist oder euer Kind sich unwohl fühlt. Ohne diese Regel rechnet ein 16-Jähriger nachts mit seinem Restgeld – und läuft im Zweifel lieber, als zu fragen.

Budgetgeld mit 15 und 16: was dazugehört und wie ihr rechnet

Ab 14 empfiehlt das Jugendamt Nürnberg, zusätzlich zum Taschengeld ein Budgetgeld zu vereinbaren. Grundidee: Ihr gebt einen Bedarfsposten, den ihr bisher selbst bezahlt habt, samt Geld an euer Kind ab. Mit 15 und 16 ist das der Moment, in dem Budgetgeld am meisten bringt – die Jugendlichen sind alt genug, um mehrere Wochen vorauszudenken, und noch jung genug, dass Fehler billig bleiben. Warum Taschengeld nicht für Bedarf herhalten soll, erklärt Was vom Taschengeld bezahlt wird.

Typische Posten für 15- und 16-Jährige:

  • Kleidung über die Grundausstattung hinaus. Der häufigste Einstieg. Die passende Winterjacke und feste Schuhe könnt ihr weiter selbst übernehmen; Sneaker, Trendteile und das dritte Hoodie laufen übers Budget.
  • Handykosten. Sinnvoll, wenn euer Kind den Tarif kennt und die Rechnung nachvollziehen kann. Der Vertrag läuft weiter über euch; der Monatsbetrag wird gutgeschrieben und direkt gegengerechnet, Extras kommen aus demselben Topf.
  • Friseur und Drogerie. Gut planbar, wiederkehrend, ideal zum Üben.
  • Freizeitfahrten. Wenn das Ticket nur den Schulweg abdeckt (siehe oben).

Beispiel

Noah ist 16 und bekommt 42 € Taschengeld im Monat – rund 9,70 € pro Woche, also mitten in der Spanne der Tabelle. Seine Eltern haben im letzten Jahr 540 € für seine Kleidung ausgegeben; geteilt durch zwölf sind das 45 € Kleidergeld im Monat. Ab seinem Geburtstag bekommt Noah beides am Monatsersten, zusammen 87 €, auf zwei Unterkonten getrennt. Den Handytarif zahlen die Eltern vorerst weiter, ein Handygeld soll frühestens nach drei Monaten dazukommen. Die Winterjacke kaufen sie weiterhin selbst. Im ersten Monat geht das halbe Kleidergeld für ein Trendteil drauf, das Noah nach zwei Wochen nicht mehr trägt – im zweiten Monat spart er für die Sneaker, die er eigentlich wollte. Nachschlag gibt es keinen.

So führt ihr das Budgetgeld ein, ohne dass es im ersten Monat kippt:

  1. Ausgaben der letzten zwölf Monate sammeln. Kontoauszüge und Kassenbons für den Posten durchsehen. Rechnet mit dem, was ihr tatsächlich ausgegeben habt, nicht mit dem, was ihr gern ausgegeben hättet.
  2. Mit einem Posten anfangen. Kleidergeld oder Handygeld – nicht beides gleichzeitig. Ein zweiter Posten kommt nach drei Monaten dazu, wenn der erste läuft.
  3. Durch zwölf teilen und runden. 540 € im Jahr ergeben 45 € im Monat. Schreibt auf, was ausdrücklich drin ist und was nicht (zum Beispiel: Winterjacke, Sportschuhe für den Verein und Schulkleidung bleiben Elternsache).
  4. Getrennt und am festen Tag auszahlen. Budgetgeld und Taschengeld nicht auf einen Haufen werfen: zwei Umschläge, zwei Unterkonten oder zumindest zwei Zeilen in einer Übersicht. Euer Kind soll sehen, was frei ist und was gebunden.
  5. Nach drei Monaten gemeinsam prüfen. Reicht der Betrag? Wo ist Geld übrig geblieben, wo fehlte es? Angepasst wird der Betrag, wenn die Rechnung nicht stimmt – nicht, weil das Geld im ersten Monat für ein teures Teil draufging. Bis zur Prüfung gibt es keinen Nachschlag.

Eine Ausnahme gehört in jede Vereinbarung: echte Notfälle. Wenn die einzige Jacke im November reißt, ist das kein Budgetversagen. Dann zahlt ihr – und besprecht danach, ob der Betrag zu knapp war.

Pepp

Taschengeld nach Tabelle – automatisch gutgeschrieben

In Pepp stellst du Betrag und Rhythmus einmal ein, die Gutschrift läuft von selbst. Ohne Bankkonto, ohne Karte – ausgezahlt wird von dir.

Laden im App StoreJetzt bei Google Play

Nebenjob mit 15 und 16: was erlaubt ist

Mit 15 beginnt für viele Jugendliche der erste echte Job. Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt den Rahmen, und der ist enger, als viele Eltern denken. Solange euer Kind noch vollzeitschulpflichtig ist, gelten für Beschäftigungen unter dem Schuljahr weiter die Regeln für Kinder über 13 (§ 5 Absatz 3 JArbSchG): leichte, für Kinder geeignete Arbeit, nur mit eurer Einwilligung, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor und nicht während des Unterrichts. Typisch sind Zeitungen austragen, Nachhilfe, Babysitten oder Tierbetreuung.

Neu ab 15 ist der Ferienjob: In den Schulferien dürfen Jugendliche höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten (§ 5 Absatz 4 JArbSchG) – dann mit den Arbeitszeitregeln für Jugendliche statt der Zwei-Stunden-Grenze. Ob vier Wochen am Stück oder verteilt auf Oster- und Sommerferien, ist egal; entscheidend ist die Summe im Jahr. Wer die Vollzeitschulpflicht hinter sich hat, darf auch außerhalb der Ferien arbeiten – im Rahmen der Arbeitszeitregeln für Jugendliche.

Zwei Punkte, die Eltern oft überraschen:

  • Kein Mindestlohn. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen (§ 22 Absatz 2 MiLoG). Der Stundenlohn ist Verhandlungssache – fragt bei anderen Eltern nach, was in eurer Gegend üblich ist, bevor euer Kind zusagt.
  • Minijob-Grenze. Die meisten Schülerjobs sind Minijobs. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Für Schülerjobs mit wenigen Stunden pro Woche spielt sie praktisch keine Rolle, im Ferienjob kann sie relevant werden – das klärt der Arbeitgeber.

Eigenes Geld: Taschengeld kürzen oder nicht?

Euer Kind verdient 80 € im Monat mit Zeitungen und Nachhilfe – liegt es da nicht nahe, das Taschengeld zu streichen? Die Antwort ist nein, und das aus einem praktischen Grund: Wer beim ersten Job das Taschengeld kürzt, sendet die Botschaft „Arbeiten lohnt sich nicht, es wird sowieso verrechnet“. Das Taschengeld bleibt, was es immer war – ein fester, bedingungsloser Betrag zum Üben. Auch das Jugendamt Nürnberg zählt das „Streichen oder Kürzen bei selbstverdientem Geld“ wie Ferienarbeit oder Zeitungaustragen zu den Fehlern, die den Lerneffekt verhindern.

Achtung

Kürzt das Taschengeld nicht still, sobald Jobgeld fließt, und verlangt nicht, dass euer Kind davon plötzlich Bedarf wie Schulsachen oder die Fahrkarte bezahlt. Wenn sich etwas ändern soll, gehört das in ein offenes Gespräch – mit dem Ergebnis schriftlich festgehalten.

Was ihr stattdessen besprechen könnt:

  • Wofür ist das Jobgeld gedacht? Für ein Sparziel wie den Führerschein, ein Fahrrad oder eine Reise? Euer Kind entscheidet, aber eine ausgesprochene Absicht hält länger.
  • Soll ein Teil fest gespart werden? Ein Vorschlag wie „ein Drittel aufs Sparkonto“ ist in Ordnung, eine Pflicht nicht.
  • Übernimmt euer Kind freiwillig etwas? Wenn es von sich aus Handykosten oder Teile der Kleidung bezahlen will, kann der entsprechende Budgetposten entfallen. Wichtig ist das Wort „freiwillig“.

Wer zu Hause zusätzlich etwas verdienen möchte, kann das über Extra-Aufgaben tun, die über die Grundpflichten hinausgehen – die Hecke schneiden oder den Keller entrümpeln. Zimmer aufräumen und Küchendienst bleiben unbezahlt. In Pepp legen Familien solche Extras als Quests mit einer Belohnung an, und das Taschengeld läuft als wiederkehrende Gutschrift einmal im Monat automatisch in den Pott. Der Pott ist dabei nur ein Zähler: Euer Kind sieht, was aus Taschengeld und was aus Extras stammt, ausgezahlt wird von euch – bar oder aufs Konto.

Handy, Abos und das eigene Konto

Mit 15 und 16 hat fast jeder Jugendliche ein Smartphone, und die Kosten dafür sind oft der größte laufende Posten neben der Kleidung. Rechtlich bleibt es dabei: Einen Vertrag mit monatlichen Kosten kann euer Kind ohne eure Zustimmung nicht wirksam abschließen. Wie ihr Tarif, Kostenkontrolle und Abos sinnvoll regelt, steht im Beitrag Handyvertrag für Kinder. Für das Taschengeld heißt das: Den Grundtarif zahlt ihr oder ihr gebt ihn als Handygeld ins Budget; alles darüber hinaus – Zusatzvolumen, Musik- oder Spiele-Abos – kommt vom Kind.

Spätestens mit Budgetgeld lohnt sich ein eigenes Konto mit Karte. Euer Kind kauft Kleidung online, bezahlt im Laden mit dem Handy und hebt Bargeld ab. Ein Jugendkonto auf Guthabenbasis kann nicht überzogen werden, und die Kontoauszüge zeigen am Monatsende schwarz auf weiß, wohin das Geld gegangen ist. Worauf ihr bei der Wahl achten solltet, erklärt Taschengeldkonto für Kinder und Jugendliche. Ein guter Brauch für die ersten Monate: einmal im Monat gemeinsam auf die Umsätze schauen – nicht zur Kontrolle, sondern damit euer Kind lernt, einen Kontoauszug zu lesen.

Fazit

Wie viel Taschengeld mit 15 Jahren? 31 bis 38,50 € im Monat, mit 16 Jahren 38,50 bis 45,50 € – solange ihr den Bedarf deckt. Interessant wird das Alter durch das, was dazukommt: ein Budgetgeld für Kleidung oder Handy, das euer Kind selbst verwaltet, die ersten Fahrten und Abende ohne euch und oft der erste Nebenjob. Haltet die Töpfe getrennt, kürzt das Taschengeld nicht wegen des Jobgelds und vereinbart ein Notfallgeld für den Heimweg. Was sich mit 17 und mit der Volljährigkeit ändert – Kindergeld, Unterhalt und das erste eigene Budget –, lest ihr in Taschengeld mit 18.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld mit 15 Jahren?

Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts liegt mit 15 Jahren bei 31 bis 38,50 € pro Monat, umgerechnet etwa 7,16 bis 8,89 € pro Woche. Der Betrag gilt, solange ihr Kleidung, Schulsachen, Fahrkarte und Essen zahlt. Übernimmt euer Kind Teile davon, kommt ein Budgetgeld dazu.

Wie viel Taschengeld mit 16 Jahren?

Mit 16 Jahren nennt die DJI-Tabelle 38,50 bis 45,50 € pro Monat. Weil in diesem Alter Ausgehen und Fahrten in der Freizeit zunehmen, regeln viele Familien zusätzlich ein Freizeit- oder Kleidergeld – getrennt vom Taschengeld, das frei verfügbar bleibt.

Wie hoch ist ein angemessenes Kleidergeld?

Dafür gibt es keinen Tabellenwert. Rechnet aus, was ihr in den letzten zwölf Monaten für die Kleidung eures Kindes ausgegeben habt, und teilt durch zwölf. Bei 540 € im Jahr sind das 45 € im Monat. Die Grundausstattung, etwa eine Winterjacke, die passt, könnt ihr weiter selbst übernehmen.

Darf ich das Taschengeld kürzen, wenn mein Kind einen Nebenjob hat?

Erlaubt ist es, ratsam ist es nicht. Das Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung und kein Ersatz für fehlendes Einkommen. Wer es bei einem Job kürzt, bestraft genau den Einsatz, den ihr eigentlich fördern wollt. Sprecht lieber offen darüber, wofür das Jobgeld gedacht ist.

Wie viel darf ein 15-Jähriger arbeiten?

Solange euer Kind noch vollzeitschulpflichtig ist, gelten die Regeln für Kinder: leichte, geeignete Arbeiten mit eurer Einwilligung, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. In den Schulferien ist zusätzlich ein Ferienjob von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt.

Gilt der Mindestlohn für Schülerjobs?

Nein, nicht für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung – sie sind nach § 22 Mindestlohngesetz ausgenommen. Der Stundenlohn ist also Verhandlungssache. Ein Vergleich mit dem, was andere Schülerjobs in eurer Gegend zahlen, hilft eurem Kind beim Einschätzen.

Pepp

7 Tage kostenlos testen

Ein Preis für die ganze Familie, jederzeit kündbar. Keine Werbung, keine Zahlungsdaten deines Kindes.

Laden im App StoreJetzt bei Google Play
Florian Kelm

Über den Autor

Florian Kelm

Marketing & Wachstum bei Pepp, BlueBranch GmbH

Florian verantwortet bei der BlueBranch GmbH in Fürth das Marketing von Pepp und schreibt hier über Taschengeld, Aufgaben und Medienzeit – mit dem, was Familien in der App tatsächlich einstellen, und dem, was Jugendämter und Studien dazu empfehlen.

Über Pepp und die Redaktion

War dieser Ratgeber hilfreich?

Quellen

  1. Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“ mit Orientierungswerten je Alter, Budgetgeld ab 14 und Hinweis zu selbstverdientem Geld (PDF)
  2. Bundesministerium der Justiz – § 5 JArbSchG (Beschäftigung von Kindern über 13, Ferienjob für Jugendliche)
  3. Bundesministerium der Justiz – § 22 MiLoG (Ausnahme vom Mindestlohn für Jugendliche ohne Berufsabschluss)
  4. Minijob-Zentrale – Neue Verdienstgrenze 2026 (603 € im Monat)

Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.

7 Tage gratis starten