Taschengeld

Taschengeld-Regeln: 10 Regeln gegen Streit (Kürzen, Erhöhen, Strafen)

Taschengeld kürzen bei schlechten Noten, Vorschuss geben, jährlich erhöhen? Zehn Taschengeld-Regeln gegen Streit – mit Tabelle für fünf Streitfälle.

Florian Kelm10 Min. Lesezeit2.008 Wörter

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Das Wichtigste in Kürze

  • Taschengeld wird pünktlich, regelmäßig und ohne Bedingungen gezahlt – das Jugendamt Nürnberg nennt Kürzen als Strafe, kurzzeitiges Erhöhen als Belohnung und Verrechnen mit Geldgeschenken ausdrücklich als Fehler, die den Lerneffekt verhindern.
  • Kein Vorschuss, kein Nachschlag: Wenn das Geld vor dem nächsten Zahltag weg ist, ist es weg. Genau daran lernt ein Kind, sich Geld einzuteilen.
  • Erhöht wird einmal im Jahr zum Geburtstag entlang der Taschengeldtabelle – planbar, ohne Verhandlung im Alltag. Geschwister bekommen altersgerecht unterschiedlich viel, nicht gleich viel.
  • Konsequenzen für Zimmer, Noten oder eine Lüge gehören in den Alltag, nicht ins Portemonnaie. Extra-Geld für Aufgaben läuft in einem eigenen Topf, getrennt vom Taschengeld.

„Dann gibt es diese Woche eben kein Taschengeld.“ Der Satz fällt in vielen Familien, meist im Ärger über ein unaufgeräumtes Zimmer oder eine schlechte Note – und er ist der häufigste Grund, warum Taschengeld nicht das leistet, was es soll. Ob ihr Taschengeld kürzen dürft, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Regeln, die ihr vorher vereinbart habt. Dieser Beitrag stellt zehn Taschengeld-Regeln vor, die Streit vermeiden, bevor er entsteht, zeigt in einer Tabelle, was in typischen Situationen statt Kürzen hilft, und erklärt, wie ihr die Regeln als Familie festlegt.

Warum Regeln vor dem Betrag kommen

Die meisten Eltern beginnen mit der Frage nach der Höhe. Die Taschengeldtabelle beantwortet sie in zwei Minuten. Was danach über Jahre entscheidet, ob Taschengeld ein Lernfeld oder ein Streitfeld ist, sind nicht die Euro, sondern die Regeln: Wann wird gezahlt? Was passiert, wenn das Geld weg ist? Darf es gekürzt werden? Wer entscheidet, wofür es ausgegeben wird?

Das Jugendamt Nürnberg bringt den Kern in seinem Faltblatt zur Taschengeldfrage auf einen Satz: Das vereinbarte Taschengeld soll „zu einem bestimmten Termin pünktlich, regelmäßig, bedingungslos und ohne Vorwürfe“ ausgezahlt werden. Und es nennt eine Liste von Fehlern, die den Lerneffekt verhindern – Kürzen als Bestrafung, kurzzeitiges Erhöhen als Belohnung, Auflagen wie Buchführen, Verpflichten zum Sparen, Verrechnen mit Geldgeschenken. Die zehn Regeln unten setzen diese Linie um und erweitern sie um die Punkte, an denen es im Alltag am häufigsten hakt: Geschwister, Vorschüsse, Erhöhungen und Extra-Geld.

Die 10 Taschengeld-Regeln

Regel 1: Pünktlich zahlen – immer am selben Tag

Taschengeld kommt am festen Tag, ohne dass das Kind daran erinnern muss. Samstag ist Taschengeldtag, oder der Erste des Monats – und zwar auch dann, wenn ihr gerade keine Münzen im Haus habt oder das Kind unausstehlich war. Ein Kind, das sein Taschengeld einfordern muss, lernt Verhandeln, nicht Haushalten. Und ein Kind, das nicht weiß, ob am Samstag Geld kommt, kann nicht planen. Legt einen festen Termin fest und richtet eine Erinnerung ein. Für Kinder unter 10 wöchentlich, ab 10 monatlich.

Regel 2: Bedingungslos – Taschengeld ist kein Erziehungsmittel

Taschengeld ist keine Belohnung für gutes Verhalten und keine Bezahlung für Mithilfe. Es wird gezahlt, weil das Kind zur Familie gehört und lernen soll, mit Geld umzugehen. Das Jugendamt Nürnberg formuliert es als Überschrift: „Taschengeld ist kein Erziehungsmittel.“ Sobald ihr es an Bedingungen knüpft – Zimmer, Noten, Freundlichkeit –, verliert es die Verlässlichkeit, auf der ein Kind planen kann. Der Test: Wenn euer Kind eine schlechte Woche hatte und trotzdem am Samstag sein Geld bekommt, funktioniert die Regel.

Regel 3: Kein Vorschuss, kein Nachschlag

Wenn das Taschengeld am Mittwoch weg ist, ist es bis Samstag weg. Kein Vorschuss auf nächste Woche, kein „ausnahmsweise“. Das klingt hart, ist aber der Moment, in dem das Kind am meisten lernt: Eine Woche ohne Geld wirkt länger als jede Erklärung. Das Jugendamt Nürnberg nennt das Nachbessern bei vorzeitigem Verbrauch der vereinbarten Summe ausdrücklich unter den Fehlern. Wenn ein Wunsch größer ist als das Taschengeld, gibt es zwei saubere Wege: ein Sparziel über mehrere Wochen oder eine Extra-Aufgabe mit vereinbarter Belohnung (Regel 10).

Regel 4: Nicht kürzen als Strafe

Das ist die Regel, die am häufigsten gebrochen wird. Taschengeld kürzen wegen eines unaufgeräumten Zimmers, einer Frechheit oder einer Vier in Mathe verknüpft Geld mit Gehorsam. Das Kind lernt nicht, dass Zimmer aufräumen wichtig ist, sondern dass Eltern am Geld drehen können. Konsequenzen für Fehlverhalten gehören in den Bereich, in dem das Verhalten passiert ist: Das Zimmer wird aufgeräumt, bevor der Besuch kommt; die Note wird mit einem Lernplan beantwortet. Die einzige Ausnahme, die auch das Jugendamt nennt: Bei mutwilliger Zerstörung darf das Kind sich beteiligen – als vereinbarte Rate über mehrere Wochen, nicht durch Streichen des Taschengelds.

Regel 5: Einmal jährlich erhöhen – zum Geburtstag

Das Taschengeld steigt einmal im Jahr, an einem festen Anlass, der nicht verhandelt werden muss: dem Geburtstag. Die nächste Zeile der Taschengeldtabelle gibt die Richtung vor – für ein Kind mit 10 Jahren 16–18,50 € im Monat, mit 11 Jahren 18,50–21 €. Wer „bei Gelegenheit“ erhöht, bekommt Diskussionen bei jeder Gelegenheit. Wer kurzzeitig erhöht, weil das Zeugnis gut war, macht aus dem Taschengeld eine Prämie – das Jugendamt Nürnberg zählt kurzzeitiges Erhöhen als Belohnung zu den Fehlern. Ausnahme: Wenn das Kind neue Posten selbst bezahlen soll, bringt jeder Posten seinen Betrag mit. Mehr dazu unter Was vom Taschengeld bezahlt wird.

Regel 6: Klare Zuständigkeiten – was das Kind zahlt, steht fest

„Das kannst du dir von deinem Taschengeld kaufen“ ist nur fair, wenn vorher feststand, dass Sammelkarten oder Kinobesuche Sache des Kindes sind. Legt einmal fest – und schreibt bei älteren Kindern auf –, welche Ausgaben das Kind übernimmt und welche Elternsache bleiben. Grundregel: Bedarf zahlt ihr, Wünsche zahlt das Kind. Schulsachen, Kleidung und Fahrgeld gehören nie aufs Taschengeld; das Jugendamt Nürnberg nennt das Zweckentfremden ausdrücklich als Fehler. Was in welchem Alter dazugehört, listet der Beitrag Was vom Taschengeld bezahlt wird.

Regel 7: Nicht nachfragen, wofür

Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung. Das heißt: Das Kind darf es ausgeben, wie es will – auch für Dinge, die ihr für Unsinn haltet. Das Faltblatt des Nürnberger Jugendamts ist hier deutlich: Auflagen wie Buchführen, Abrechnungen über die Ausgaben und das Bewerten zwischen „Sinnvollem“ und „Überflüssigem“ verhindern den Lerneffekt. Ein Kind, das sein Wochengeld für Kaugummi ausgibt und am Donnerstag kein Eis kaufen kann, hat etwas gelernt, das kein Gespräch vermittelt. Interesse ist erlaubt („Was hast du dir gekauft?“), Kontrolle nicht. Die rechtliche Grenze zieht § 110 BGB: Abos und Käufe, die nicht sofort bezahlt werden, brauchen eure Zustimmung.

Regel 8: Sparen fördern, nicht vorschreiben

Ein Kind, das spart, lernt Warten. Aber ein Kind, das sparen muss, lernt nur, dass ein Teil seines Geldes nicht seins ist. Das Jugendamt Nürnberg nennt das Verpflichten zum Sparen als Fehler und betont, dass Taschengeld „in die Tasche und nicht zwangsweise in die Spardose“ gehört. Fördern heißt: Sparziele sichtbar machen – ein Glas, eine Liste, ein Balken in einer App –, über Wünsche sprechen, die mehr als eine Woche Taschengeld kosten, und vielleicht einen Zuschuss anbieten, wenn das Ziel erreicht ist. Die Entscheidung, ob und wie viel gespart wird, bleibt beim Kind. Ein Sparziel, das das Kind selbst gewählt hat, hält länger als jede Sparpflicht.

Regel 9: Geschwister fair behandeln – nicht gleich

„Warum bekommt sie mehr als ich?“ – weil sie älter ist. Diese Antwort ist fair und für Kinder nachvollziehbar, wenn die Regel dahinter sichtbar ist. Gleiches Alter, gleicher Betrag; unterschiedliches Alter, unterschiedlicher Betrag, entlang derselben Tabelle. Was nicht funktioniert: das jüngere Kind aus Mitleid auf das Niveau des älteren heben oder das ältere aus Sparsamkeit unten halten – beides lässt sich nicht erklären und wird zum Dauerstreit. Hängt die Tabelle offen auf: Jedes Kind sieht, was es mit 10, 12 und 14 bekommen wird – und dass das Geschwisterkind denselben Weg geht.

Regel 10: Extra-Geld getrennt halten

Geld für Aufgaben, die über die Grundpflichten hinausgehen, ist etwas anderes als Taschengeld – und sollte auch so behandelt werden. Das Jugendamt Nürnberg schreibt, Taschengeld sei nicht gleichzusetzen mit „Zusatzgeld“ für besondere Leistungen, „da sonst die Basis verloren geht, auf der Kinder oder Jugendliche verlässlich planen können“. Das Taschengeld kommt bedingungslos; das Extra kommt, wenn die Aufgabe erledigt ist. Welche Aufgaben sich dafür eignen und was sie wert sind, steht in Taschengeld für Hausarbeit.

Sichtbar wird die Trennung, wenn das Kind beide Töpfe getrennt sieht. In Pepp legen Familien Extra-Aufgaben als Quests mit einer vorher festgelegten Belohnung an – in Euro oder in Medienzeit. Das Kind meldet die Quest fertig, ihr gebt sie frei, und die Belohnung wandert in seinen Pott. Das Taschengeld selbst bleibt davon unberührt: fester Betrag, fester Tag, keine Bedingung.

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Taschengeld kürzen, streichen, aufstocken? Typische Situationen und was stattdessen hilft

Die Tabelle zeigt fünf Situationen, in denen Eltern am ehesten ans Taschengeld denken – und was nach den Regeln oben stattdessen sinnvoll ist.

Situation Regel Statt Kürzen oder Aufstocken
Zimmer seit Tagen nicht aufgeräumt 2 und 4 – bedingungslos, nicht kürzen Reihenfolge festlegen: erst Zimmer, dann Freunde treffen oder Bildschirm. Das Taschengeld bleibt unangetastet.
Schlechte Note 4 – nicht kürzen als Strafe Gespräch über die Ursache, Lernplan, gegebenenfalls Nachhilfe. Geld hat mit der Note nichts zu tun – weder als Strafe noch als Prämie.
Geld verloren oder in zwei Tagen ausgegeben 3 – kein Vorschuss Bis zum nächsten Zahltag warten. Mitgefühl ja, Nachschlag nein. Beim nächsten Mal gemeinsam überlegen, wo das Geld sicher liegt.
Teurer Wunsch (Konsole, Fahrrad) 8 und 10 – sparen fördern, Extra getrennt Sparziel mit sichtbarem Fortschritt vereinbaren, eventuell Zuschuss zum Ziel, dazu Extra-Aufgaben mit vereinbarter Belohnung. Kein Vorschuss, keine „vorübergehende“ Erhöhung.
Lüge oder mutwilliger Schaden 4 – nicht kürzen; bei Schaden Beteiligung als Rate Bei einer Lüge: Gespräch und eine Konsequenz im betroffenen Bereich. Bei mutwilliger Zerstörung: vereinbarte Beteiligung, über Wochen abgestottert – nicht das Taschengeld streichen.

Achtung

Geldgeschenke von Oma, Opa oder zum Geburtstag werden nicht mit dem Taschengeld verrechnet, und selbstverdientes Geld – Zeitungen austragen, Ferienjob – wird nicht vom Taschengeld abgezogen. Beides nennt das Jugendamt Nürnberg als typische Fehler. Das Taschengeld ist die verlässliche Basis; alles andere kommt obendrauf.

Beispiel

Familie Weber hat zwei Kinder, Paul (9) und Nele (13). Paul bekommt 2,50 € pro Woche, Nele 25 € im Monat. Als Paul zum dritten Mal sein Zimmer nicht aufräumt, sagt die Mutter im Ärger: „Dann gibt es Samstag nichts.“ Der Vater erinnert an den Familienvertrag – am Samstag gibt es 2,50 €, und Paul darf erst zum Fußball, wenn das Zimmer fertig ist. Zwei Wochen später hat Neles Handy ein gesprungenes Display, weil sie es trotz Ermahnung auf dem Trampolin dabeihatte. Die Reparatur kostet 80 €. Nele beteiligt sich mit 30 € – 5 € im Monat, sechs Monate lang. Ihr Taschengeld läuft weiter, sie sieht nur jeden Monat, wo die 5 € hingehen. Beide Kinder wissen seitdem: Die Regeln gelten auch, wenn die Eltern sauer sind.

Regeln vereinbaren: der Familienvertrag

Regeln wirken nur, wenn alle sie kennen – und wenn sie nicht von euch verkündet, sondern mit dem Kind vereinbart wurden. Ab etwa 8 Jahren kann ein Kind bei einem kurzen Familiengespräch mitreden, ab 12 sollte es das unbedingt – beim Taschengeld mit 12 und 13 kommen neue Posten dazu. Das Ergebnis ist ein Familienvertrag: ein Blatt Papier, das am Kühlschrank hängt oder als Notiz auf dem Handy liegt.

  1. Betrag und Rhythmus festlegen. Nehmt die Zeile der Taschengeldtabelle, die zum Alter passt, und legt den Zahltag fest: Samstag bei wöchentlicher Auszahlung, der Erste bei monatlicher.
  2. Zuständigkeiten klären. Was zahlt das Kind ab jetzt selbst? Was bleibt Elternsache? Fünf Posten reichen zum Start; die Liste wächst mit jedem Geburtstag.
  3. Die drei Nein-Regeln aussprechen. Kein Vorschuss, kein Kürzen als Strafe, kein Nachfragen, wofür. Das Kind darf sie im Streitfall zitieren – das ist gewollt.
  4. Extra-Geld abgrenzen. Wenn es bezahlte Extra-Aufgaben geben soll, listet sie mit Betrag auf, getrennt vom Taschengeld. Grundpflichten stehen nicht auf dieser Liste.
  5. Aufschreiben und unterschreiben. Ein halbes Blatt genügt: Betrag, Zahltag, Zuständigkeiten, Nein-Regeln, Extra-Liste. Alle unterschreiben – auch die Eltern.
  6. Einmal im Jahr überprüfen. Zum Geburtstag wandert die nächste Zeile der Tabelle in den Vertrag, die Zuständigkeiten werden angepasst, und das Kind darf Regeln vorschlagen, die ihm fehlen.

Für Jugendliche ab 14 kommt ein weiterer Baustein dazu: das Budgetgeld für Kleidung, Handykosten oder Essen außer Haus, das das Jugendamt Nürnberg ab diesem Alter empfiehlt. Wie ihr das aufsetzt, steht in Taschengeld mit 15 und 16 Jahren, welche Regeln sich mit dem Alter verschieben, in Taschengeld für Teenager.

Fazit

Taschengeld kürzen ist erlaubt, aber es schadet: Es macht aus Geld zur freien Verfügung ein Druckmittel und nimmt dem Kind die Verlässlichkeit, die es zum Planen braucht. Die zehn Regeln setzen um, was Jugendämter empfehlen: pünktlich, bedingungslos, kein Vorschuss, keine Kürzung, einmal im Jahr erhöhen, freie Verfügung, Sparen fördern statt erzwingen, Geschwister altersgerecht, Extra-Geld getrennt. Konsequenzen für Zimmer, Noten oder Lügen gehören in den Alltag, nicht ins Portemonnaie. Wer sie als Familienvertrag festhält, hat den häufigsten Taschengeldstreit hinter sich, bevor er beginnt.

Häufige Fragen

Darf ich Taschengeld kürzen?

Rechtlich ja – es gibt keinen Anspruch auf Taschengeld. Pädagogisch raten Jugendämter davon ab: Das Jugendamt Nürnberg nennt Kürzen als Bestrafung ausdrücklich als etwas, das den Lerneffekt verhindert. Taschengeld soll den Umgang mit Geld üben; wer es als Druckmittel nutzt, lehrt Gehorsam statt Planen. Eine Ausnahme ist die Beteiligung an einem mutwillig verursachten Schaden – als vereinbarte Rate, nicht als Streichung.

Taschengeld bei schlechten Noten streichen?

Nein. Eine schlechte Note hat mit Geld nichts zu tun, und das Kind lernt aus der Streichung nur, dass Geld an Leistung hängt. Das Jugendamt Nürnberg nennt Kürzen bei schlechten schulischen Leistungen als einen der typischen Fehler. Was bei Noten hilft, sind Gespräch, Lernplan und notfalls Nachhilfe – das Taschengeld bleibt außen vor.

Soll ich meinem Kind einen Vorschuss geben?

Besser nicht. Ein Vorschuss nimmt dem Kind genau die Erfahrung, um die es beim Taschengeld geht: mit einem festen Betrag bis zum nächsten Zahltag auszukommen. Das Jugendamt Nürnberg rät vom Nachbessern bei vorzeitigem Verbrauch ab. Wenn ein Wunsch größer ist als das Taschengeld, hilft ein Sparziel oder eine Extra-Aufgabe mit vereinbarter Belohnung.

Wann sollte ich das Taschengeld erhöhen?

Einmal im Jahr, am besten zum Geburtstag, entlang der nächsten Zeile der Taschengeldtabelle – bei einem 10-Jährigen etwa von 16–18,50 € auf 18,50–21 € im Monat mit 11. Außerhalb dieses Termins wird das Taschengeld nur erhöht, wenn das Kind neue Posten selbst bezahlen soll, etwa Kino oder Geschenke für Freunde. Dann bringt jeder Posten seinen Betrag mit.

Muss ich wissen, wofür mein Kind sein Taschengeld ausgibt?

Nein, und ihr solltet auch nicht danach fragen. Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung; das Jugendamt Nürnberg zählt Auflagen wie Buchführen und das Bewerten von Ausgaben als sinnvoll oder überflüssig zu den Dingen, die den Lerneffekt verhindern. Interesse zeigen ist erlaubt, Verbote und Abrechnungen nicht. Die Grenze setzt § 110 BGB: Abos und größere Anschaffungen brauchen eure Zustimmung.

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Florian Kelm

Über den Autor

Florian Kelm

Marketing & Wachstum bei Pepp, BlueBranch GmbH

Florian verantwortet bei der BlueBranch GmbH in Fürth das Marketing von Pepp und schreibt hier über Taschengeld, Aufgaben und Medienzeit – mit dem, was Familien in der App tatsächlich einstellen, und dem, was Jugendämter und Studien dazu empfehlen.

Über Pepp und die Redaktion

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Quellen

  1. Stadt Nürnberg, Jugendamt – Faltblatt „Die Taschengeldfrage“: Taschengeld ist kein Erziehungsmittel, pünktlich und bedingungslos auszahlen, Budgetgeld (PDF, 7. Auflage 2020)
  2. Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln, „Taschengeldparagraph“)
  3. Verbraucherzentrale – Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen? (Taschengeldparagraph, Abos und nachträgliche Genehmigung)

Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.

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