Das Wichtigste in Kürze
- Ein Taschengeldkonto ist ein Girokonto für Minderjährige auf Guthabenbasis: Das Kind kann nur ausgeben, was drauf ist, eröffnet wird es von euch als gesetzlichen Vertretern.
- Sinnvoll wird es meist ab etwa 10 Jahren, wenn das Taschengeld monatlich kommt (laut Taschengeldtabelle mit 10 Jahren 16–18,50 € im Monat) und das Kind einen Monat überblicken kann. Vorher lernt es mit Bargeld meist mehr.
- Bei vielen Banken ist das Konto für Minderjährige kostenlos. Vergleicht trotzdem Gebühren fürs Abheben, die Art der Karte und was mit dem Konto nach dem 18. Geburtstag passiert.
- Zur Eröffnung braucht die Bank in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, die Ausweise aller Sorgeberechtigten und deren Einwilligung – bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis.
- Prepaid-Karten-Apps und Zähler-Apps wie Pepp sind Ergänzungen, kein Ersatz: Pepp verwaltet kein echtes Geld, sondern zählt Taschengeld und Extras mit.
Irgendwann ist das Portemonnaie zu klein für das Taschengeld, oder die Großeltern wollen zum Geburtstag „etwas aufs Konto“ überweisen. Spätestens dann stellt sich die Frage nach einem Taschengeldkonto: Ab welchem Alter ist es sinnvoll, was kostet es, braucht das Kind gleich eine Karte, und wie viel Einblick behaltet ihr als Eltern? Dieser Beitrag beantwortet die praktischen Fragen rund um Eröffnung, Kosten und Kontrolle. Wenn ihr noch grundsätzlich überlegt, ob Sparschwein, Konto oder App besser passt, hilft der Vergleich Kinderkonto, Sparschwein oder App.
Was ein Taschengeldkonto ist
„Taschengeldkonto“ ist kein rechtlich geschützter Begriff. Banken nennen dasselbe Produkt auch Kinderkonto, Jugendkonto, Jugendgirokonto oder Girokonto für Minderjährige. Gemeint ist fast immer ein Girokonto mit drei Besonderheiten:
- Guthabenbasis. Das Kind kann nur ausgeben, was auf dem Konto liegt. Einen Dispokredit gibt es nicht – Kredite für Minderjährige bräuchten laut Verbraucherzentrale sogar die Genehmigung des Familiengerichts.
- Eröffnung durch die Eltern. Minderjährige brauchen zur wirksamen Kontoeröffnung die Einwilligung ihrer Eltern, so die Verbraucherzentrale. Kontoinhaber ist das Kind, ihr handelt als gesetzliche Vertreter.
- Das Geld gehört dem Kind. Was auf dem Konto liegt, ist Vermögen des Kindes – auch wenn ihr es eingezahlt habt.
Rechtlich spannend ist das Zusammenspiel mit § 110 BGB, dem Taschengeldparagraphen: Käufe, die ein Kind ab 7 Jahren vollständig mit Mitteln bezahlt, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden, sind auch ohne eure Zustimmung zum einzelnen Kauf wirksam. Für Bankgeschäfte selbst gilt das aber nicht automatisch. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Minderjähriger sein Konto nicht im Alleingang überziehen darf, bloß weil ihr mit der Karte einverstanden wart. Was § 110 BGB im Alltag genau abdeckt, erklärt der Beitrag zum Taschengeldparagraphen.
Ab wann ein Taschengeldkonto sinnvoll ist
Eröffnen könnt ihr ein Konto bei vielen Banken schon ab der Geburt, etwa für Geldgeschenke. Als Taschengeldkonto, also als Ort, über den das Kind sein eigenes Geld verwaltet, wird es meist ab etwa 10 Jahren interessant – je nach Reife etwas früher oder später. Bis dahin lernt ein Kind mit Münzen im Portemonnaie und im Sparschwein meist mehr.
Ein guter Anhaltspunkt ist der Wechsel auf monatliches Taschengeld. Die Taschengeldtabelle empfiehlt ihn ab 10 Jahren, mit 16–18,50 € im Monat für Zehnjährige. Ein Monat ist ein Zeitraum, den Zehnjährige überblicken können, und der Betrag ist groß genug, um ihn nicht lose in der Hosentasche zu tragen. Was in diesem Alter typisch ist, steht im Beitrag zum Taschengeld mit 10 und 11 Jahren.
Euer Kind ist bereit für ein eigenes Konto, wenn es
- Geld zählen und Beträge vergleichen kann,
- versteht, dass Geld auf dem Konto echtes Geld ist, auch wenn man es nicht sieht,
- schon einmal über mehrere Wochen auf etwas gespart hat,
- einen einfachen Kontoauszug mit euch zusammen lesen kann.
Mit 15 oder 16 Jahren wird das Konto dann zur Schaltzentrale: Manche Familien überweisen ab etwa 14 Jahren zusätzlich ein Budget für Kleidung oder Handykosten, das Kind bezahlt mit Karte und kauft vielleicht online ein. Wie das funktioniert, beschreibt der Beitrag zum Taschengeld mit 15 und 16 Jahren.
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Girokonto für Kinder: Kosten, Karte und Gebühren
Laut Finanztip sind Girokonten für Kinder bei vielen Banken kostenlos, häufig bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Ende der Ausbildung. Konkrete Preise ändern sich häufig, deshalb nennen wir hier keine Banknamen. Beim Vergleich lohnt der Blick auf diese Punkte:
- Kontoführung: Kostenlos bis zu welchem Alter? Was passiert danach – wechselt das Konto automatisch in ein kostenpflichtiges Modell?
- Bargeld: An welchen Automaten kann das Kind gebührenfrei abheben, und gibt es die in eurer Nähe?
- Karte: Bei Sparkassen und Volksbanken gehört meist eine Girocard dazu, Direktbanken geben oft eine Debitkarte von Visa oder Mastercard aus. Mit einer Debitkarte kann das Kind in der Regel auch online bezahlen, mit einer reinen Girocard meist nicht.
- Ersatzkarte und Extras: Kosten für eine neue Karte nach Verlust, für Überweisungen am Schalter oder für Kontoauszüge auf Papier.
- Zinsen: Auf dem Girokonto meist keine. Für größere Sparbeträge ist ein separates Tagesgeld- oder Sparkonto sinnvoller.
Die Karte müsst ihr nicht sofort aushändigen. Für ein zehnjähriges Kind, das sein Taschengeld beim Bäcker oder im Schreibwarenladen ausgibt, reicht oft das Abheben am Automaten. Die Karte lohnt sich, wenn das Kind allein unterwegs ist, Fahrkarten löst oder online etwas kaufen darf.
Tipp
Fragt bei der Bank nach einem Verfügungslimit für die Karte – etwa ein Tages- oder Wochenhöchstbetrag fürs Abheben und Bezahlen. Bei vielen Banken könnt ihr es als gesetzliche Vertreter festlegen. So bleibt ein Kartenverlust oder ein spontaner Großeinkauf überschaubar.
Online-Banking, Limits und Kontrolle durch die Eltern
Viele Banken bieten auch Minderjährigen Online-Banking oder eine Banking-App an, oft aber erst ab einem bestimmten Alter und mit eingeschränkten Funktionen. Für euch heißt das: Klärt bei der Eröffnung, ab wann das Kind selbst Zugriff bekommt, was es dort tun darf (nur Kontostand sehen oder auch überweisen?) und welchen Zugriff ihr behaltet.
Als gesetzliche Vertreter könnt ihr bis zur Volljährigkeit in das Konto hineinsehen. Die Frage ist weniger, ob ihr das dürft, sondern wie ihr es nutzt. Bewährt hat sich ein Stufenmodell:
| Alter | Zugriff des Kindes | Rolle der Eltern |
|---|---|---|
| bis 10 Jahre | Kontostand mit euch zusammen, Abheben begleitet | Auszüge gemeinsam lesen, Karte bleibt meist bei euch |
| 11–13 Jahre | eigene Karte, ggf. Kontostand in der App | monatlich gemeinsam auf die Umsätze schauen |
| 14–17 Jahre | Karte, App, eigene Überweisungen | Vertrauen, gelegentlicher Blick bei Fragen oder Problemen |
Konto, Karten-App oder Zähler-App?
Ein Taschengeldkonto ist nicht die einzige Möglichkeit, Kindern Geld anzuvertrauen. Prepaid-Karten-Apps wie Bling bieten Push-Nachrichten bei jeder Zahlung und Sperren per App, kosten aber meist eine monatliche Gebühr. Zähler-Apps wie Pepp verwalten gar kein Geld, sondern zeigen nur, was dem Kind zusteht und woher es kommt – ausgezahlt wird von euch, bar oder aufs Taschengeldkonto; ein Konto ersetzen sie nicht. Alter, Kosten, Lerneffekt und Risiko aller Varianten stellt die Vergleichstabelle in Kinderkonto, Sparschwein oder App nebeneinander, Kosten und Funktionen der Karten-Apps stehen unter Bling Card Alternative. Für Geldgeschenke und größere Sparbeträge bleibt ein separates Sparbuch oder Tagesgeldkonto der bessere Ort als das Alltagskonto.
Taschengeldkonto eröffnen: so geht ihr vor
- Bank und Konto auswählen. Vergleicht Kosten bis und nach dem 18. Geburtstag, Automatennetz, Kartentyp und ab welchem Alter das Kind Online-Banking bekommt. Die eigene Hausbank ist oft am einfachsten, aber nicht automatisch am günstigsten.
- Unterlagen zusammenstellen. Typischerweise verlangt die Bank die Geburtsurkunde des Kindes (wenn es noch keinen eigenen Ausweis hat), die Ausweise aller Sorgeberechtigten, die Steuer-ID des Kindes für einen Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung.
- Sorgerecht klären. Beide Sorgeberechtigten müssen einwilligen; laut Verbraucherzentrale kann ein Elternteil den anderen bevollmächtigen. Wer allein sorgeberechtigt ist, braucht einen Nachweis – etwa einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Auskunft des Jugendamts, dass keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden (Negativattest).
- Konto eröffnen. In der Filiale oder online per Video-Ident. Nehmt das Kind mit, wenn es alt genug ist – der erste eigene Vertrag ist ein Moment, an den es sich erinnert.
- Karte, Limits und Zugänge einrichten. Entscheidet, ob und wann das Kind die Karte bekommt, welches Limit gilt und wer in die Banking-App darf.
- Dauerauftrag fürs Taschengeld anlegen. Ein fester Termin, etwa der Monatserste, macht das Taschengeld verlässlich – und es bleibt bedingungslos, unabhängig von Noten oder Mithilfe.
Achtung
Ohne die Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt die Kontoeröffnung nicht wirksam zustande. Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollten das vor dem Banktermin klären, nicht am Schalter.
Kontoauszüge, Datenschutz und das Gespräch über Geld
Ein Taschengeldkonto ist ein Lernwerkzeug, kein Überwachungsinstrument. Kinder merken schnell, ob ein Blick auf die Umsätze Interesse oder Kontrolle ist. Sprecht deshalb vorab offen darüber: Wer sieht was, wie oft schaut ihr gemeinsam drauf, und was passiert, wenn das Geld vor Monatsende weg ist? Die ehrliche Antwort auf die letzte Frage lautet übrigens: nichts – kein Vorschuss, keine Strafe, das Kind wartet bis zum nächsten Monat.
Gute Anlässe für Gespräche liefern die Auszüge selbst: Wofür ist das meiste Geld gegangen? Was davon war geplant? Was würdest du nächsten Monat anders machen? Mit 10 Jahren geht ihr das gemeinsam durch, mit 15 genügt oft eine kurze Frage.
Zum Datenschutz gehört auch: Eine Karte, die online genutzt wird, ist eine Zahlungsinformation, die Kinder schützen müssen. Erklärt, dass Kartennummer, PIN und Zugangsdaten nicht in Chats, Spiele oder fremde Apps gehören. Wie Kinder sparen und mit größeren Beträgen planen lernen, zeigt der Beitrag zum Sparen für Kinder.
Fazit
Ein Taschengeldkonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, das ihr als Eltern eröffnet und das dem Kind gehört. Sinnvoll wird es meist mit dem monatlichen Taschengeld ab etwa 10 Jahren, bei vielen Banken ist es bis zur Volljährigkeit kostenlos. Achtet beim Vergleich auf Abhebegebühren, den Kartentyp und die Bedingungen nach dem 18. Geburtstag, bringt Geburtsurkunde und die Ausweise aller Sorgeberechtigten mit und vereinbart mit eurem Kind von Anfang an, wie viel Einblick ihr nehmt. Apps können das Konto ergänzen, ersetzen können sie es nicht.
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich ein Taschengeldkonto?
Für das Taschengeld meist ab etwa 10 Jahren, wenn es monatlich ausgezahlt wird. Manche Kinder sind etwas früher so weit, andere erst mit 12 – vorher lernt ein Kind mit Bargeld meist mehr. Entscheidend ist, ob euer Kind einen Monat planen und einen Kontostand lesen kann. Eröffnen lässt sich ein Konto bei vielen Banken schon ab der Geburt.
Was kostet ein Taschengeldkonto?
Viele Banken führen Girokonten für Minderjährige kostenlos, oft bis zum 18. Geburtstag. Kosten können trotzdem entstehen, etwa fürs Abheben an fremden Automaten oder für eine Ersatzkarte. Prüft auch, ob das Konto nach der Volljährigkeit automatisch in ein kostenpflichtiges Modell wechselt.
Kann ein Kind sein Taschengeldkonto überziehen?
Nein. Konten für Minderjährige laufen auf Guthabenbasis, einen Dispokredit gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass ein Minderjähriger sein Konto nicht im Alleingang überziehen darf, nur weil die Eltern der Karte zugestimmt haben.
Müssen beide Eltern zur Bank?
Die Einwilligung beider Sorgeberechtigten ist nötig, aber nicht unbedingt beide Unterschriften vor Ort: Laut Verbraucherzentrale reicht es, wenn ein Elternteil den anderen bevollmächtigt. Viele Banken wollen dennoch die Ausweise aller gesetzlichen Vertreter sehen. Fragt vorher nach, welche Form eure Bank akzeptiert.
Dürfen Eltern die Kontoauszüge ihres Kindes lesen?
Als gesetzliche Vertreter habt ihr bis zur Volljährigkeit Einblick in das Konto. Ob und wie oft ihr hineinschaut, ist eine Erziehungsfrage: Mit 10 Jahren ist gemeinsames Durchgehen sinnvoll, mit 15 eher Vertrauen mit gelegentlichem Blick. Sprecht offen ab, was ihr seht und warum.
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Quellen
- Verbraucherzentrale – Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen
- Sparkasse Dortmund – Checkliste: Eröffnung eines Kontos für Minderjährige (PDF)
- Finanztip – Kinderkonto: So eröffnest Du das erste Girokonto für Dein Kind
- Bundesministerium der Justiz – § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
Redaktioneller Hinweis: Zahlen und Empfehlungen wurden mit den hier verlinkten Primärquellen (Gesetzestexte, Fachgesellschaften, Jugendämter) abgeglichen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung.



